BERLIN. Das Berliner Landgericht hat den Haupttäter im Fall Jonny K, Onur U., zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Die fünf Mitangeklagten müssen zwischen zwei Jahren und drei Monaten und 2 Jahren und 8 Monaten hinter Gitter. Drei der Tatverdächtigen, darunter Onur U. wurden wegen „Reifeverzögerungen“ nach Jugendstrafrecht verurteilt. Zu Zeitpunkt der Tat waren sie 18 beziehungsweise 19 Jahre alt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, daß die sechs ausländischstämmigen Täter Jonny K. und einen Freund auf dem Berliner Alexanderplatz im vergangenen Oktober schwer verletzten. Jonny K. starb wenige Stunden danach an einer schweren Gehirnblutung. Einige Täter setzten sich nach dem Angriff ins Ausland ab, darunter auch Onur U. der mehrere Monate in die Türkei geflohen war.
Haupttäter bereits mehrfach vorbestraft
Der Ex-Boxer trägt nach Ansicht des Gerichts dabei die Hauptschuld, da er als erstes auf Jonny K. eingeschlagen habe. Alle weiteren Taten seien ihm deswegen anzulasten. Wer für den tödlichen Schlag oder Tritt verantwortlich war, konnte das Gericht nicht feststellen. Onur U. ist bereits mehrfach wegen Körperverletzung vorbestraft und hatte erst wenige Wochen vor der Tat ein Anti-Agressionstraining absolviert.
Der Richter berücksichtigte zugunsten aller Täter, daß diese von den Medien angeblich vorverurteilt und als „Mörder“ bezeichnet wurden. Oberstaatsanwalt Michael von Hagen zeigte sich nach dem Urteil „zufrieden“ mit dem Ergebnis. Er hatte für U. fünfeinhalb Jahre Haft gefordert.
Opferangehörige vor dem Gericht bedrängt
Unmittelbar nach dem Urteil wurden Angehörige und Freunde der Opferfamilie vor dem Gericht von mehreren türkischen Jugendlichen bedrängt. Einer von ihnen stellte sich demonstrativ vor die Angehörigen und rief ihnen entgegen, sie sollten „endlich abhauen“.
Auch Journalisten und Kameraleute wurden als „Hundesöhne“ beschimpft. Die Angeklagten wurden von etwa 30 Sympathisanten empfangen und umarmt. Nach Angaben der Bild-Zeitung zeigte einer der Angeklagten der Schwester von Jonny K. den Mittelfinger.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt von Onur U. kündigte bereits an, in Revision gehen zu wollen. Die Staatsanwaltschaft deutete dagegen an, keine Rechtsmittel einzulegen. (ho)