BERLIN. Der Bundeswahlausschuß hat die Alternative für Deutschland (AfD) zur Bundestagswahl am 22. September zugelassen. Das hat das Gremium unter Vorsitz von Bundeswahlleiter Roderich Egeler am Donnerstag in Berlin entschieden. Damit kann die Euro-kritische Partei in allen Bundesländern antreten, in denen sie bis zum 15. Juli die notwendigen Unterstützungsunterschriften gesammelt hat.
Neben der AfD dürfen auch die Republikaner, Pro Deutschland, die Bayernpartei, die Christliche Mitte sowie die Familienpartei zur Wahl antreten. Nicht teilnehmen können dagegen unter anderem die Muslimisch Demokratische Union und die Vereinigung Deutsches Reich, entschied der Ausschuß.
58 Parteien wollen antreten
Parteien, die seit der vergangenen Wahl nicht im Bundestag oder einem Landtag mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, müssen vom Bundeswahlausschuß zugelassen werden. Ausschlaggebend hierfür ist unter anderem der Nachweis, daß die Partei durch eine ausreichende Mitgliederzahl und eine wahrnehmbare Öffentlichkeitsarbeit an der politischen Willensbildung teilnehmen kann.
Die Bundestagsparteien CDU, CSU, SPD, FDP, Grüne und Linkspartei sowie die Piratenpartei, die Freien Wähler und die NPD, die jeweils in Landesparlamenten vertreten sind, werden daher nicht durch den Ausschuß überprüft.
Insgesamt haben 58 Parteien beim Bundeswahlleiter ihre Teilnahme an der Bundestagswahl am 22. September angezeigt. Die Sitzung des Bundeswahlausschusses wird am Freitag fortgesetzt. (ms)