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Gewaltexzeß: Alexanderplatz-Schläger: Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen

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Gewaltexzeß: Alexanderplatz-Schläger: Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen

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Gewaltexzeß
 

Alexanderplatz-Schläger: Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen

Im Fall des auf dem Berliner Alexanderplatz totgeprügelten Jonny K. hat die Staatsanwaltschaft zwischen zweieinhalb und fünfeinhalb Jahre Gefängnis für die Angeklagten gefordert. Oberstaatsanwalt Michael von Hagen sprach während seines Plädoyers von einem „Gewaltexzeß“.
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Angeklagter versteckt sein Gesicht: Haftstrafen für mutmaßliche Täter gefordert Foto: picture alliance/dpa

BERLIN. Im Fall des auf dem Berliner Alexanderplatz totgeprügelten Jonny K. hat die Staatsanwaltschaft zwischen zweieinhalb und fünfeinhalb Jahre Gefängnis für die Angeklagten gefordert. Oberstaatsanwalt Michael von Hagen sprach während seines Plädoyers von einem „Gewaltexzeß“.

Hauptverantwortlich ist demnach der 19 Jahre alte Onur U. Dieser habe als erstes auf Jonny K. und seine Begleiter eingeschlagen und müsse sich deswegen alle weiteren Schläge gegen den Deutsch-Thailänder anlasten lassen. Aufgrund von „Reifeverzögerungen“ soll er jedoch nach Jugendstrafrecht bestraft werden. Nach dem Willen der Ankläger muß er wegen Körperverletzung mit Todesfolge fünfeinhalb Jahre hinter Gitter.

U. hatte sich kurz nach der Tat in die Türkei abgesetzt und dort seinen deutschen Paß weggeworfen. Als die türkischen Behörden nach einigen Monaten Ermittlungen begangen, flüchtete er zurück nach Deutschland. Der 19jährige bestritt, wie alle anderen Angeklagten, für den Tod von Jonny K. verantwortlich zu sein.

Jugendgerichtshilfe lehnt Gefängnisstrafen ab

Den fünf weiteren Beschuldigten warf von Hagen gemeinschaftliche Körperverletzung vor. Der Staatsanwalt forderte für sie Haftstrafen zwischen zweieinhalb und drei Jahren. Wer für den tödlichen Schlag oder Tritt verantwortlich ist, ließ sich während des Verfahrens nicht klären.

Die Nebenklage kritisierte jedoch, daß mehrere Zeugen sich „gar nicht erinnern wollten“ und beim Eintritt in den Verhandlungssaal plötzlich unter „Amnesie“ litten. Scharfe Kritik übten Staatsanwaltschaft und Nebenklage an der Jugendgerichtshilfe. Diese hatte für drei der sechs mutmaßlichen Täter, darunter auch Onur U., lediglich Bewährungsstrafen beziehungsweise einen vierwöchigen Arrest sowie Sozialstunden gefordert. Von Hagen betonte, er habe diese Empfehlung mit „Kopfschütteln“ aufgenommen. (ho)

Mehr zum Fall Jonny K. in der kommenden Ausgabe der JUNGEN FREIHEIT (34/19).

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