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Integration: Nordrhein-Westfalen beschließt Integrationsgesetz

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Integration
 

Nordrhein-Westfalen beschließt Integrationsgesetz

Das Land Nordrhein-Westfalen hat ein Integrationsgesetz beschlossen, mit dem Einwanderer gezielt bevorzugt werden. Ihnen soll so mehr Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht werden.
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Unwort, Umfrage, Alternativ

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Der Landtag von NRW: „Meilenstein in der Integrationspolitik unseres Landes“ verabschiedet. Foto: Wikipedia/Mbdortmund

DÜSSELDORF. Das Land Nordrhein-Westfalen hat am Mittwoch mit großer Mehrheit ein Integrationsgesetz beschlossen. Lediglich die Fraktionsmitglieder der Linkspartei, denen die Pläne nicht weit genug gingen, enthielten sich ihrer Stimmen. Das bevölkerungsreichste Land will damit gezielt Einwanderer bevorzugen, um diesen mehr Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

In allen Kreisen und kreisfreien Städten des Bundeslandes sollen nun „Integrationszentren“ entstehen. Das Gesetz sieht unter anderem vor, den Anteil der Beschäftigten in den Landesbehörden aus Ausländerfamilien von derzeit zwei auf vier Prozent zu erhöhen. Insgesamt stellt das Land über 14 Millionen Euro für verschiedene Maßnahmen zur Verfügung.

Förderung unabhängig vom Aufenthaltsrecht

„Wir wünschen uns, daß dieses Gesetz eine bundesweite Signalwirkung hat und zum Vorbild für andere Bundesländer wird“, sagte der migrationspolitische Sprecher der Grünen, Arif Ünal. Jeder Ausländer werde unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus gefördert. Die Bekämpfung von Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit sei ebenfalls ein wichtiges Ziel des Gesetzes.

Auch der migrationspolitische Sprecher der SPD, Bernhard von Grünberg, äußerte sich lobend: „Das Gesetz ist ein erster Meilenstein in der Integrationspolitik unseres Landes.“ Von einem „Meilenstein“ sprach auch die CDU-Integrationsexpertin Regina van Dinther. Das Gesetz zeige, „daß der Dialog ernsthaft gesucht wird, daß nachbarschaftliche Hilfe und echte Freundschaft entstehen kann“.

„Natürliche Mehrsprachigkeit“ gefördert

Einzig die Linkspartei kritisierte das Integrationsgesetz. Man habe zwar geschafft, in das Gesetz Regelungen „für eine konsequente Förderung der natürlichen Mehrsprachigkeit“ aufzunehmen, jedoch stände „Integrationsarbeit nach wie vor unter Finanzierungsvorbehalt“, bedauerte der migrationspolitische Sprecher Ali Atalan. „Wir haben Schlimmeres verhindert.“

Die grün-rote Regierung war auf Stimmen der Opposition angewiesen, um das Gesetz verabschieden zu können. Vor Nordrhein-Westfalen hatte bereits das Land Berlin ein Integrationsgesetz beschlossen. Auch dieses sieht eine gezielte Bevorzugung von Ausländern bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor. (FA)

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