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Urteil: Gericht untersagt Abschiebung nach Italien

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Urteil
 

Gericht untersagt Abschiebung nach Italien

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Abschiebung von Asylbewerbern nach Italien verboten. Ihnen drohe dort eine unmenschliche Behandlung, begründete das Gericht seine Entscheidung.
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Justitia: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Abschiebung von Asylanten nach Italien verboten Foto: Pixelio/hhsow

STUTTGART. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Abschiebung von Asylbewerbern nach Italien verboten. Ihnen drohe dort „aufgrund systemischer Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung“, begründete das Gericht am Donnerstag seine Entscheidung.

Geklagt hatte eine Asylantenfamilie, die im April 2011 aus Syrien zuerst über Griechenland nach Italien gekommen war, dort aber kein Asyl beantragte. Statt dessen gelang es der Familie, nach Deutschland zu kommen, wo sie umgehend einen Asylantrag stellte.

Nach der europäischen Flüchtlingsvereinbarung „Dublin II“ ist dasjenige Land für den Asylantrag zuständig, welches der Antragsteller zuerst betritt. Daher sollte das staatenlose palästinensische Ehepaar aus Syrien mit seinen drei Kindern nach Italien abgeschoben werden. Dagegen wehrte sich die Familie mit der Begründung, sie sei in Italien nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung aufgefordert worden, das Land zu verlassen.

Leben unterhalb des Existenzminimums

Zudem gab sie an, dort nicht ausreichend versorgt worden zu sein. Die Behörden hätten sie mit einer weiteren Familie in einem kleinen Raum ohne Betten und Decken untergebracht und es habe nur eine Mahlzeit am Tag gegeben.

Das Verwaltungsgericht teilte die Sorge der Familie, daß sie bei einer Rückführung nach Italien dort ein Leben unterhalb des Existenzminimums führen müßte. Die große Mehrheit der Asylanten in Italien sei „ungeschützt, ohne Obdach, Integrationshilfe und gesicherten Zugang zu Nahrung, Wasser und Elektrizität“, urteilte die Kammer. Auch die Gesundheitsversorgung sei nicht ausreichend sichergestellt.

Bereits im März war bekanntgeworden, daß mehrere Verwaltungsgerichte das Bundesinnenministerium daran hinterten, Asylanten per Drittstaatenregelung nach Italien abzuschieben. (krk)

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