KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte des Parlaments bei der Euro-Rettung gestärkt. Die Bundesregierung habe bei den Verhandlungen über den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM den Bundestag nicht ausreichend informiert, entschieden die Richter über eine Klage der grünen Bundestagsfraktion.
Die Bundesregierung hätte die Abgeordneten eher einbeziehen müssen, als sie im vergangenen Jahr mit den anderen Euroländern den permanenten Rettungsschirm und mit anderen EU-Ländern den „Euro-Plus-Pakt“ aushandelte. Das Gericht stützte sich in seinem Urteil vor allem auf Artikel 23 des Grundgesetzes, in dem es unter anderem heißt: „In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.“
Eurokritiker wollen gegen den ESM klagen
Die Grünen hatten in Karlsruhe geklagt, weil die Bundesregierung den Parlamentariern seinerzeit die Unterlagen erst in letzter Minute zukommen ließ, so daß sich diese bei Volksvertretern anderer Länder Auskunft holen mußten. Künftig muß die Regierung die Volksvertreter auch schon während laufender Verhandlungen in Brüssel informieren und nicht erst dann, wenn es dort zu Entscheidungen kommt.
Mit der Entscheidung haben die Verfassungsrichter noch keine endgültige Entscheidung über den ESM-Vertrag getroffen, der noch in diesem Monat vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden soll. Eurokritische Politiker, Wissenschaftler und Verbände haben bereits Klage gegen den umstrittenen Vertrag angekündigt. (cs)