BERLIN. Ausreisepflichtige Ausländer sollen nach dem Besuch eines Integrationskurses künftig die Möglichkeit erhalten, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erhalten. Dies geht aus einer geplanten Bundesratsinitiative des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann (CDU) hervor. „Im Sinne eines Forderns und Förderns heben wir die Bedeutung von Integrationsleistungen hervor“, sagte Schünemann der Welt.
Nach dem erfolgreichen Abschluß des Integrationskurses und dem Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sollen die Asylbewerber eine für ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Dabei müssen die Betroffenen nachweisen, daß sie ihren Lebensunterhalt selbst erwirtschaften können. Danach erhielten sie dann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Dies gelte jedoch nur für die Ausländer, die ihre Identität offengelegt haben, betonte der CDU-Politiker.
Unterstützung erhielt er dabei vom nordrhein-westfälischen Innenminister Ralf Jäger (SPD). Dieser forderte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa eine „humane Bleiberechtsregelung“ für langjährig geduldete Ausländer. Damit könne ihnen eine verläßliche Perspektive gegeben werden, unterstrich der Sozialdemokrat. Die Regelungen sollen vor allem jene Familien betreffen, die seit mindestens sechs Jahren in Deutschland leben. Die Vorschläge werden voraussichtlich in der kommenden Woche auf der Innenministerkonferenz in beraten. (ho)