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Familienpolitik: Bundesregierung stärkt Rechte leiblicher Väter

Familienpolitik: Bundesregierung stärkt Rechte leiblicher Väter

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Familienpolitik
 

Bundesregierung stärkt Rechte leiblicher Väter

Die Bundesregierung will die Rechte leiblicher Väter stärken. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht vor, Vätern in Zukunft auch dann ein Umgangsrecht zuzubilligen, wenn die Mutter das Kind mit einem anderen Partner großzieht. Bisher mußte der Vater dafür eine enge persönliche Bindung zu dem Kind nachweisen. Der Bundestag muß noch zustimmen.
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Vater mit Kind: Rechte von leiblichen Vätern gestärkt Foto: Sabrina Gonstalla/pixelio.de

BERLIN. Die Bundesregierung will die Rechte leiblicher Väter stärken. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht vor, Vätern in Zukunft auch dann ein Umgangsrecht zuzubilligen, wenn die Mutter das Kind mit einem anderen Partner großzieht. Bisher mußte der Vater dafür eine enge persönliche Bindung zu dem Kind nachweisen.

Laut dem Gesetzentwurf soll künftig die Frage nach dem Kindeswohl entscheidend für die Einräumung des Umgangsrechts sein. Es werde vor allem geprüft, ob der Vater willens ist, Verantwortung für sein Kind zu übernehmen. Außerdem steht ihm demnach ein umfassendes Auskunftsrecht über die Lebensverhältnisse des Kindes zu. Der Bundestag muß dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Bereits vor drei Monaten hatte das Kabinett die rechte leiblicher Väter gestärkt und ihnen die Möglichkeit eingeräumt, ein uneingeschränktes Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter zu erwirken.

Dem Kabinettsbeschluß war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg vorausgegangen. Geklagt hatte ein 41 Jahre alter Berliner, dessen Tochter vom neuen Partner der Kindsmutter adoptiert worden war. Das Gericht wies dessen Klage zwar ab, weil ein Umgangsrecht im besonderen Fall zur Störung der familiären Beziehung des Kindes hätte führen können. Gleichzeitig erkannte die Richter aber an, daß dem biologischen Vater unter anderen Umständen ein Umgangsrecht eingeräumt werden müsse. (tb)

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