BERLIN. Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, sogenannte Haßdelikte ins Strafrecht aufzunehmen. Rassistische und fremdenfeindliche Tatmotive sollen strafverschärfend gewertet werden. „Dem erhöhten Unrechtsgehalt muß das Strafrecht deutlicher als bisher Rechnung tragen“, heißt es in der Begründung des Gesetzesentwurfs. Anders als bei sonstigen Verbrechen geschähen diese „nicht vor dem Hintergrund einer persönlichen Auseinandersetzung mit dem Opfer“, sondern aus „Menschenfeindlichkeit“.
Haßdelikte sind aus Sicht des Bundesrates zwar allgemein Gewalttaten, bei denen das Opfer aufgrund seiner politischen Einstellungen, Volks- oder Rassezugehörigkeit, sexuellen Neigung und dergleichen ausgesucht wurde. Als Beispiel für die konkrete Rechtspraxis erwähnt der Gesetzentwurf aber lediglich „rassistische und fremdenfeindliche Beweggründe“. Gegen diese wolle man mit der Strafgesetzänderung ein „ein deutliches Zeichen setzen“.
Rechtsexperten lehnen Gesinnungsstrafrecht ab
Der Bundesrat unter dem Vorsitz des Bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) will mit dem Vorhaben die deutschen Gerichte „sensibilisieren“. Auch erhofft man sich, der künftigen Rechtsprechung „zugleich einen Anhaltspunkt zu geben, um den Begriff des Menschenverachtenden auszufüllen“. Rechtsexperten lehnen dagegen eine solche Gesetzgebung allerdings als Gesinnungsstrafrecht ab. (FA)