BERLIN. Asylbewerber sollen künftig eine ähnliche hohe Unterstützung erhalten wie deutsche Sozialhilfeempfänger. Das geht aus einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung hervor, welcher der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Eine Änderung war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nötig geworden, welches die bisherigen Leistungen für Asylbewerber als zu gering einstufte.
Der Gesetzesentwurf sieht für alleinstehende, erwachsene Asylbewerber einen monatlichen Betrag von 336 Euro vor, der damit nur um zehn Prozent unter dem Sozialhilfesatz von derzeit 374 Euro liegt. Der monatliche Zuschuß für jedes Kind bis zu sechs Jahren beträgt 202 Euro im Vergleich zu 219 Euro für Sozialhilfeempfänger. Allgemein sollen Asylbewerber mehr Sach- als Geldleistungen erhalten.
Nach Informationen der Zeitung drängt Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) allerdings auf eine Differenzierung der Asylbewerber. Antragssteller aus Ländern ohne politische Verfolgung bekämen demnach deutlich weniger Leistungen. Dies sei nötig, um eine Einreise aus „asylfremden, insbesondere aus wirtschaftlichen Motiven“ einzuschränken, heißt es zur Begründung im Gesetzesentwurf. (FA)