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Islamismus: V-Mann soll zum Dschihad aufgerufen haben

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Islamismus
 

V-Mann soll zum Dschihad aufgerufen haben

Der Islamist Irfan P. soll als Vertrauensmann des Verfassungsschutzes auf Internetforen zum bewaffneten „Heiligen Krieg“ aufgerufen haben. Das Amt zahlte ihm für seine Informationen aus der Islamistenszene angeblich monatlich 2.000 Euro.
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Das Logo der Globalen Islamischen Medien-Front Foto: JF

MÜNCHEN. Der Islamist Irfan P. soll als Vertrauensmann des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf Internetforen zum bewaffneten „Heiligen Krieg“ aufgerufen haben. Der Verfassungsschutz bezahlte ihm für seine Informationen aus der Islamistenszene angeblich monatlich 2.000 Euro.

Der ursprünglich aus Serbien stammende 22jährige steht zurzeit als Zeuge im Verfahren gegen acht Mitglieder der „Globale Islamische Medienfront“ (GIMF) vor dem Oberlandesgericht München, die als kriminelle Vereinigung gilt und der die Unterstützung ausländischer Terrororganisationen zur Last gelegt wird.

„Heiliger Krieg“, um Beute zu machen

Wie die Nachrichtenagentur dapd berichtete, soll Irfan P. selbst der GIMF – zeitweise sogar als Anführer – angehört und in Internetforen unter dem Namen „Abu Jihad“ den bewaffneten „Heiligen Krieg“ propagiert haben: Dieser müsse nicht nur der Selbstverteidigung dienen, sondern könne auch vorbeugend oder mit dem Zweck, Beute zu machen, erfolgen. 

Der Anwalt der Angeklagten, Mutlu Günal, warf der Bundesanwaltschaft vor, Irfan P. sei nur deshalb nicht mitangeklagt worden, weil er mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeite und bereits zur Tatzeit für die Behörde als V-Mann tätig gewesen sei. „Die Mitläufer müssen sich verantworten und ausgerechnet der Anführer wird verschont“, sagte Günal. Der Anwalt vermutete dahinter ein Tauschgeschäft: Haftverschonung gegen Informationsweitergabe.

Die Bundesanwaltschaft wies dies mit Blick auf die Vorstrafen von Irfan P. zurück. Er sei während seiner Mitgliedschaft in der GIMF noch nicht für den Verfassungsschutz tätig gewesen. Zudem wurde er bereits Anfang 2009 wegen eines Überfalls auf einen Handyladen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, ein erneutes Hafturteil nach dem Jugendstrafrecht würde nicht ins Gewicht fallen. (cs)

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