Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag die Sicherheitsverwahrung eines mehrfachen Bankräubers aufgehoben. Da der Angeklagte bei seinen Überfällen keine echten Schußwaffen gebraucht habe, bestand nach Ansicht der Richter während der Tat keine Gefahr für die Opfer.
Eine alleinige Drohung mit körperlicher Gewalt führe zwar zur „Beeinträchtigung der psychischen Befindlichkeit“, sei jedoch nicht als „schwere Gewalttat“ einzustufen, urteilte das Gericht und hob damit letztinstanzlich eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Gießen auf.
Der Angeklagte hatte innerhalb der vergangenen 28 Jahre eine Vielzahl von Banküberfällen begangen, zum Teil auch während Hafturlauben. Er war dafür mehrfach zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Eine erste Sicherheitsverwahrung war bereits zu einer Bewährung ausgesetzt worden.
Gericht wünscht Mörder mehr Glück in der Liebe
Die Richter beriefen sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai dieses Jahres, in der die Gesamtregelung der Sicherheitsverwahrung für verfassungswidrig erklärt wurde. Seitdem ist die Anordnung der nachträglichen Inhaftierung nur bei der konkreten Gefahr schwerer Gewalt- oder Sexualdelikte zulässig.
So lehnte es das Landgericht München am Montag ab, den verurteilten Mörder Gorazd B. nachträglich in Sicherheitsverwahrung zu nehmen. Der Slowene hatte 1999 einen deutschen Familienvater grundlos erstochen, weil er wütend darüber war, daß ihn der Vater seiner damaligen Freundin aus der Wohnung geworfen hatte.
Ein Gutachter hatte dem Slowenen allerdings attestiert, er sei emotional instabil, zeige schizoide Züge, sei leicht erregbar und habe eine dissoziale Persönlichkeit, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Zudem habe er keine Reue gezeigt. Der Richter betonte jedoch, die Justizbehörden könnten nicht hellsehen und wünschte dem Mörder am Ende der Verhandlung künftig mehr Glück in der Liebe. (ho)