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Ausländergewalt: Haftstrafen für Berliner U-Bahnschläger

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Ausländergewalt
 

Haftstrafen für Berliner U-Bahnschläger

Die vier ausländischstämmigen Schläger, die im Februar dieses Jahres einen Malergesellen im U-Bahnhof Lichtenberg ins Koma geprügelt haben, sind am Mittwoch zu Haftstrafen zwischen vier und sechs Jahren verurteilt worden. Deutschenfeindliche Motive ließ das Berliner Landgericht nicht gelten.
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Zwei der U-Bahnschläger verfolgen das Opfer Foto: JF

BERLIN. Die vier Schläger, die im Februar dieses Jahres einen Malergesellen im U-Bahnhof Lichtenberg ins Koma geprügelt haben, sind am Mittwoch zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Berliner Landgericht verhängte für die heute 15 bis 18 Jahre alten Ausländer wegen versuchten Mordes Gefängnisstrafen zwischen vier und sechs Jahren. Die Anklage hatte Strafen von bis zu acht Jahren Haft gefordert.

Ein Gerichtssprecher sagte der JUNGEN FREIHEIT, die Täter hätten aus „niederen Beweggründen“ und „Spaß an der Gewalt“ gehandelt. Daß die aus dem Irak, dem Kosovo, Albanien und Nigeria stammenden Jugendlichen aus „Deutschenfeindlichkeit“ handelten, wie die Staatsanwaltschaft angeführt hatte, habe das Gericht jedoch nicht feststellen können.

Kein Deutschenhaß nachweisbar

Zwar habe das Opfer ausgesagt, die Täter hätten während der Attacke „Scheiß-Nazis“ und „wir hassen Deutsche“ gerufen, dennoch hätten ausreichende Beweise für diese Schilderung gefehlt, sagte der Sprecher des Gerichtes. Zudem habe das Opfer einige Wochen im Koma gelegen und weise Erinnerungslücken auf. Der Handwerker, dem nach dem brutalen Überfall ein Teil der Schädeldecke entfernt werden mußte, leidet bis heute unter den Folgen des Angriffes.

Die Tat hatte eine Debatte über deutschenfeindliche Gewalt ausgelöst. So hatten der CDU-Innenexperte Robbin Juhnke und der damalige integrationspolitische Sprecher der Berliner FDP, Kai Gersch, härtere Strafen für rassistische Gewalt gegenüber Deutschen ausgesprochen. (ho)

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Weitere Informationen zum Thema „Deutsche Opfer, Fremde Täter“ finden Sie in der aktuellen (51-1/11) und kommenden Ausgabe (2/12) der JF.

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