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Linksextremismus: Haftstrafe nach Angriff auf Parteimitglieder der Freiheit

Linksextremismus: Haftstrafe nach Angriff auf Parteimitglieder der Freiheit

Linksextremismus: Haftstrafe nach Angriff auf Parteimitglieder der Freiheit

fa_um_18.02.25
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Linksextremismus
 

Haftstrafe nach Angriff auf Parteimitglieder der Freiheit

Das Stuttgarter Amtsgericht hat am vergangenen Freitag den Linksextremisten Christopher P. wegen des Angriffs auf zwei Mitglieder der Partei Die Freiheit zu einer Haftstrafe von elf Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der Angeklagte fungiert als Geschäfstführer einer GmbH, die ein bekanntes linkes Stadtteilzentrum verwaltet.
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Christopher P.: Der verurteilte Kriminelle verfügt über gute Kontakte ins linksextreme Milieu Foto: Solikreis/Ausschnitt JF

STUTTGART. Das Stuttgarter Amtsgericht hat am vergangenen Freitag den Linksextremisten Christopher P. wegen des Angriffs auf zwei Mitglieder der Partei Die Freiheit zu einer Haftstrafe von elf Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Die Richterin begründete die Verurteilung wegen „gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung, Körperverletzung eines Polizeibeamten und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“ unter anderen mit den „fiesen Nazimethoden“ die der Angeklagte gegen seine Opfer angewendet habe und die in einem freiheitlichen Staat nicht akzeptabel seien.

Dazu käme, daß der Täter „einschlägig vorbestraft sei“. Zum Verhängnis wurde dem Linksextremisten offenbar ein Foto auf der linksextremen Internetplattform Indymedia.Linksunten, auf der sich Linksextremisten mit der Tat gebrüstet hatten.

Gute Kontakte ins linksextreme Milieu

Dieser hatte zusammen mit anderen Linksextremisten Anfang Juni Mitgliedern der Freiheit vor dem Gründungsparteitag des Landesverbandes in einer Tiefgarage aufgelauert, ins Gesicht geschlagen und auf einen am Boden liegenden eingetreten. Zudem hatte er während einer rechtswidrigen Blockade einer Pax-Europa-Veranstaltung in der Stuttgarter Innenstadt eine Bühne besetzt und sich bei seiner Festnahme den Beamten widersetzt. Christoph P. kündigte an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.

Der Angreifer verfügt über gute Kontakte in die linksextreme Szene und fungiert als Geschäftsführer der ISZ Heslach GmbH (Stammkapital 25.000 Euro), die das „Linke Zentrum Stuttgart“ (Kaufpreis des Hauses: 460.000 Euro) verwaltet, das als Anlaufstelle für zahlreiche Gruppen aus dem extrem linken Milieu gilt.

So treffen sich dort unter anderem die vom Verfassungsschutz beobachtete Rote Hilfe, die auch zur Solidarität mit dem verurteilten Gewalttäter aufruft, und das „Antifaschistische Aktionsbündnis Stuttgart & Region (AABS)“, das während des Prozesses versucht hatte, einen Belastungszeugen durch sogenannte „Nazi-Outings“ und Demonstrationen vor dessen Wohnung einzuschüchtern.

Linkspartei: Antifaschismus im Grundgesetz verankert

Bereits Anfang September hatte die Bundestagsabgeordnete der Linkspartei Karin Binder den Einsatz „für die umgehende Freilassung des Antifaschisten Christopher P.“ ausdrücklich unterstützt. Die Linken-Politikerin beklagte, die Kriminalisierung des „antifaschistischen Engagements“ müsse endlich beendet werden.

„Die Stuttgarter Polizei und der Justizapparat sollten sich ihn ihrer Aus- und Weiterbildung dringend mit unserer jüngeren deutschen Geschichte auseinandersetzen“, forderte Binder. „Antifaschismus gehört unmittelbar zu unserer Demokratie und unseren Bürgerrechten und diese sind im Grundgesetz verankert.“ (ho)

Einen umfassenden Artikel dazu lesen sie in der kommenen Ausgabe der JUNGEN FREIHEIT (40/11)

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