STRASSBURG. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland erneut vorgeworfen, mit der Sicherungsverwahrung Menschenrechte zu verletzen. Einem 59jährigen Häftling, der gegen eine rückwirkende Sicherungsverwahrung geklagt hatte, sprach das Gericht 20.000 Euro Schmerzensgeld zu. Das Gericht wertete die Sicherungsverwahrung als eine „Strafe ohne Gesetz“, wie die Deutsche Presse Agentur berichtet.
In einem weiteren Fall wurde Deutschland zur Zahlung von 5.000 Euro Schmerzensgeld verpflichtet. Bei der Entlassung des 78jährigen Mannes aus Aachen, der sich seit 2008 wieder auf freiem Fuß befindet, hätten sich deutsche Gerichte für ihre Entscheidung neun Monate Zeit gelassen. Dies sei aus Sicht des Menschengerichtshofes ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Beide Männer sind wegen Raubes und Mordversuches mehrfach vorbestraft. Seit Jahren streitet man in Deutschland über die Sicherungsverwahrung, seitdem diese in einer Entscheidung des Europäischen Menschengerichtshofes 2009 für illegal erklärt wurde. (FA)