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Entschädigungsforderungen: Wiedergutmachung: Deutschland erzielt Erfolg im Rechtsstreit mit Italien

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Entschädigungsforderungen
 

Wiedergutmachung: Deutschland erzielt Erfolg im Rechtsstreit mit Italien

Deutschland hat im Rechtsstreit mit Italien um Wiedergutmachungsleistungen vor dem Internationalen Gerichtshof einen wichtigen Erfolg erzielt.
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Juristischer Erfolg für Deutschland im Rechtsstreit mit Italien Foto: Pixelio/Thorben Wengert

DEN HAAG. Die Bundesrepublik Deutschland hat im Rechtsstreit mit Italien um Wiedergutmachungsleistungen für deutsche Verbrechen im Zweiten Weltkrieg einen Erfolg erzielt.

Die Richter des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag lehnten in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung eine Widerspruchsklage Italiens gegen eine deutsche Klage auf Nichtanerkennung individueller Entschädigungszahlungen mit 13 zu 1 Stimmen ab. Italien bleibt nun bis zum 14. Januar 2011 die Möglichkeit, eine Erwiderung einzureichen.

Deutschland hatte an Italien nach einem Abkommen vom Juni 1961 bereits 40 Millionen D-Mark als Entschädigung gezahlt. Damit sollten sämtliche Ansprüche Italiens für die Zeit des Zweiten Weltkrieges abgegolten sein. Zusätzliche individuelle Entschädigungsleistungen hatte Deutschland daher stets abgelehnt.

Italien beschlagnahmte Gelder der Deutschen Bahn

Das italienische Kassationsgericht hatte 2008 in letzter Instanz die Bundesrepublik als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs dazu verurteilt, rund eine Million Euro an Angehörige von Opfern eines Massakers der Wehrmacht im italienischen Civitella vom Juni 1944 zu zahlen. Hiergegen hatte die Bundesrepublik Rechtsmittel eingelegt.

Italien hatte daraufhin die Einnahmen der Deutschen Bahn AG aus dem Fahrkartenverkauf für Zugreisen von Italien nach Deutschland beschlagnahmt.

Die Linkspartei fordert dagegen seit längerem, Deutschland müsse auch individuelle Wiedergutmachungszahlungen leisten. Erst Ende Juni hatte die Linksfraktion im Bundestag die Weigerung der Bundesregierung, weitere Entschädigungszahlungen an Italien zu leisten, scharf kritisiert. (krk)

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