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Arbeitsrecht: Urteil: Auch Homosexuelle erhalten tarifliche Zuschläge

Arbeitsrecht: Urteil: Auch Homosexuelle erhalten tarifliche Zuschläge

Arbeitsrecht: Urteil: Auch Homosexuelle erhalten tarifliche Zuschläge

Gerichtshammer_Pixelio_Thorben_Wengert
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Arbeitsrecht
 

Urteil: Auch Homosexuelle erhalten tarifliche Zuschläge

Das Bundesarbeitsgericht hat tarifliche Zuschläge auf Homosexuelle ausgedehnt. In zwei Fällen kritisierte das Gericht eine gesetzeswidrige Ungleichbehandlung.
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Gerichtshammer. Vergünstigungen für den Ehepartner gelten auch für Homosexuelle Foto: Pixelio/Thorben Wengert

ERFURT. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat tarifliche Zuschläge für Ehepartner auf Homosexuelle ausgedehnt. Leben diese in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammen, besitzt der Partner ein Anrecht auf arbeitsrechtliche Vergünstigungen des Beschäftigten. Das geht aus einer  entsprechenden Grundsatzentscheidung hervor.

Dabei ging es unter anderem um eine Lehrerin aus Sachsen, die mit einer Mutter und deren Kind zusammen lebt. Neben dem Kindergeld machte die Klägerin einen „kinderbezogenen Ortzuschlag“ von monatlich 168 Euro für sich geltend, der laut Bundesangestelltentarif aber nur Ehepartnern zusteht. Dies sei jedoch „gleichheitswidrig und deshalb unwirksam“.

Auslandzuschlag nicht nur für Ehepaare

In einem weiteren Fall hat das Gericht einem Mitarbeiter des Goethe-Instituts einen Auslandszuschlag zugesprochen. Dieser war abgelehnt worden, da er laut Tarifvertrag gleichfalls nur für Ehepaare gilt. Dadurch würden aber homosexuelle Partnerschaften „gegenüber Eheleuten gleichheitswidrig benachteiligt werden“, urteilte das Gericht nun. (FA)

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