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Vertriebenenstiftung: Murswiek: Bundesregierung kann Steinbach nicht ablehnen

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Vertriebenenstiftung: Murswiek: Bundesregierung kann Steinbach nicht ablehnen

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Vertriebenenstiftung
 

Murswiek: Bundesregierung kann Steinbach nicht ablehnen

Die Regierung hat kein Recht, aus politischen Gründen die Entsendung von Erika Steinbach in den Stiftungsrat abzulehnen, meint der Staatsrechtler Dietrich Murswiek.
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Dietrich Murswiek: „rechtlich nicht möglich“ Foto: Klaus Mellenthin

FREIBURG. Die Bundesregierung hat kein Recht, aus politischen Gründen die Entsendung von BdV-Präsidentin Erika Steinbach in den Beirat der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ abzulehnen.

Dies hat der Freiburger Rechtswissenschaftler Dietrich Murswiek am Donnerstag in einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung festgestellt.

Aus dem Stiftungsgesetz gehe vielmehr hervor, daß die Regierung dazu verpflichtet ist, Steinbach im Stiftungsrat zu akzeptieren, wenn sie vom Bund der Vertriebenen für dieses Gremium benannt wurde.

Kein Ermessensspielraum

Schließlich heiße es dort, die von den einzelnen Institutionen oder Verbänden benannten Mitglieder „werden durch die Bundesregierung … bestellt“. Wäre der Exekutive hier ein Ermessensspielraum zugewiesen worden, hätte in der entsprechenden Passage „kann“ oder „soll“ stehen müssen, so Murswiek.

Ein einzelnes Mitglied könnte laut Einschätzung des Professors für Staats- und Verwaltungsrecht nur dann abgelehnt werden, wenn dieses „schlechthin ungeeignet zur Mitarbeit“ wäre. Solche Eignungsmängel lägen etwa bei einer „Vorstrafe wegen Volksverhetzung“ oder bei verfassungsfeindlichen Bestrebungen vor.

Murswiek ist jedoch überzeugt, daß ein Ablehnungsrecht aus politischen Gründen im Gesetz über die Vertriebenenstiftung nicht vorgesehen ist. Daraus ergebe sich sogar ein politischer Vorteil, denn Außenminister Guido Westerwelle (FDP) könne polnischen Vorbehalten gegen die BdV-Präsidentin gesichtswahrend mit dem Argument begegnen, er habe Frau Steinbach verhindern wollen, „aber rechtlich sei das nicht möglich“, schrieb Murswiek in seinem Beitrag.

„Konzentration auf die sachliche Arbeit“

Unterdessen hat der Frauenverband im BdV bezüglich der Besetzung des Stiftungsrates „Sachlichkeit und Empathie mit den Vertriebenen“ gefordert. Sibylle Dreher, Präsidentin der BdV-Frauen, nannte es „unerträglich“, daß von anderen Vertretern im Stiftungsrat „Zweifel an der Legitimation des Bundes der Vertriebenen“ gesät würden.

Sie bezog sich bei dieser Kritik ausdrücklich auf die Behauptung des Hamburger Weihbischofs Hans-Jochen Jaschke, der BdV repräsentiere nicht alle Vertriebenen. Dreher verbat sich eine solche Einmischung; auch der Weihbischof vertrete nicht alle Katholiken.

„Alle Möglichkeiten ausschöpfen“

Der Frauenverband im BdV forderte außerdem eine „Konzentration auf die sachliche Arbeit“ der Stiftung: „Flucht, Vertreibung, Versöhnung geht alle an, aber die Vertriebenen am meisten, denn über sie und ihre Geschichte soll informiert werden“, sagte Dreher.

Erika Steinbach bekräftigte gegenüber der FAZ noch einmal, sie werde „alle auch rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen“, um das Recht des Bundes der Vertriebenen durchzusetzen, seine Mitglieder für den Stiftungsrat zu nominieren. (vo)

> Dossier „Der Streit um Steinbach“

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