BERLIN. Der CSU-Politiker Peter Gauweiler behält sich vor, gegen ein Gesetz zur Euro-Stabilisierung zu klagen. Dies kündigte der Bundestagsabgeordnete in einem Gespräch mit dem Deutschlandfunk an.
Er teile die verfassungsrechtlichen Bedenken, wonach die Finanzhilfen gegen den Artikel 125 des Lissabon-Vertrags verstoßen, der solche sogenannten „bail outs“ ausdrücklich verboten hat, so Gauweiler.
Wie ein Mitarbeiter Gauweilers am Donnerstag auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT mitteilte, sei ein definitiver Entschluß zur Klageerhebung entgegen anderslautenden Mediengerüchten noch nicht gefaßt worden.
Klage gegen Griechenland-Hilfe aussichtslos
Zurzeit sei noch überhaupt nicht sicher, in welcher Form das Gesetz zur endgültigen Beschlußfassung dem Bundestag am Freitag vorgelegt werde. Erst wenn darüber Klarheit herrsche, wolle Gauweiler genau prüfen, ob ein Verstoß gegen deutsches oder europäisches Recht vorliege, teilte sein Berliner Büro mit.
Gauweiler hatte als einer von wenigen Unionspolitikern im Bundestag bereits gegen das Gesetz zur Griechenland-Hilfe gestimmt. Eine Klage dagegen hatte er jedoch als aussichtslos bezeichnet. (vo)
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