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Eurokrise: Eurokrise: Gauweiler klagt gegen Rettungsschirm

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Eurokrise
 

Eurokrise: Gauweiler klagt gegen Rettungsschirm

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler hat vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen das am Freitag von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zur Euro-Stabilisierung eingereicht.
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Der CSU-Politiker Peter Gauweiler will gegen die milliardenschweren Garantien vor dem Bundesverfassungsgericht klagen Foto: Pixelio/Thorben Wengert

BERLIN. Der CSU-Politiker Peter Gauweiler hat vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen das am Freitag von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zur Euro-Stabilisierung eingereicht.

Auf dem Wege einer einstweiligen Anordnung sei von dem Staatsrechtler Dietrich Murswiek in seinem Auftrag unter anderem beantragt worden, eine Ausfertigung des „Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen“ bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in der Hauptsache zu untersagen, teilte der Bundestagsabgeordnete mit.

Die Verfassungsbeschwerde wende sich auch gegen Rechtsakte der Europäischen Union. „Wie das Bundesverfassungsgericht im Maastricht-Urteil entschieden hat, gehören auch Akte der Europäischen Union, die in Deutschland Rechtswirkungen entfalten, zur Öffentlichen Gewalt im Sinne des Grundgesetzes”, sagte Gauweiler.

Der CSU-Politiker hatte am Freitagmittag im Bundestag gegen die milliardenschweren Garantien („Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus“) gestimmt. Zusammen mit den beiden CDU-Abgeordneten Manfred Kolbe und Klaus-Peter Willsch, die ebenfalls mit Nein votierten hatten, begründete Gauweiler seine Entscheidung in einer gemeinsamen Erklärung, die der JF vorliegt.

Dem Steuerzahler nicht zumutbar

Darin heißt es unter anderem, mit dem Gesetz werde der bereits bei der Griechenland-Hilfe eingeschlagene „Irrweg einer Bekämpfung der zu hohen Staatsverschuldung durch eine noch höhere Staatsverschuldung“ mit großem Tempo und „drastisch erhöhtem Risiko für die deutschen Steuerzahler weitergegangen“.

Den Deutschen werde dadurch nach dem Haftungsrisiko in Höhe von 22,4 Milliarden Euro für Griechenland ein zusätzliches Risiko in Höhe von bis zu 150 Milliarden Euro aufgebürdet.

Angesichts der derzeitigen Situation der deutschen Staatsfinanzen könnten dem Steuerzahler keine weiteren Belastungen in diesem Ausmaß zugemutet werden, ohne dabei die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse zu gefährden.

Zudem könnten künftig notwendige Einsparungen in Deutschland kaum noch politisch vermittelt werden, wenn „Garantien für ganz Europa in dreistelliger Milliardenhöhe übernommen“ würden, heißt es in der Erklärung der drei Abgeordneten.

FDP-Abgeordneter Schäffler stimmt ebenfalls mit Nein

Nach Ansicht des FDP-Politiker Frank Schäffler, der ebenfalls gegen das Gesetz gestimmt hatte, verstoßen die beschlossenen Gewährleistungen gegen europäisches Recht. „Die Institutionen, die zum Schutz des Rechts verpflichtet sind, erfüllen ihre Aufgabe nicht“, sagte Schäffler.

Durch den Rechtsbruch werde der Euro nicht gerettet, sondern zerstört. Außerdem werde „die Überschuldungskrise von Staaten und Banken durch dieses sogenannte Rettungspaket nicht entschärft, sondern verschärft“, warnte der Abgeordnete der FDP.

„Durch diese Maßnahmen lösen wir unsere derzeitigen Probleme nicht. Was wir zur Lösung unserer derzeitigen Probleme in Europa brauchen, ist eine neue Geldordnung, eine marktwirtschaftliche Geldordnung und nicht Planwirtschaft“, sagte Schäffler.

In der Abstimmung votierten 319 Abgeordnete mit Ja und 73 mit Nein. 195 Parlamentarier enthielten sich. Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP verfügen gemeinsam über 332 Stimmen. Die Kanzlermehrheit liegt bei 312 Stimmen. (krk/vo)  

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