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Einwanderung: Bundesrat schlägt Gesetz gegen Zwangsheirat vor

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Schluessel_und_Schloss_Pixelio_Thorben_Wengert
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Bundesrat schlägt Gesetz gegen Zwangsheirat vor

Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Zwangsverheiratung als eigenen Straftatbestand einführt. Er soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden.Opfer solcher unter Zwang arrangierten Ehen sind fast ausschließlich junge Frauen und Mädchen aus dem islamischen Kulturkreis.
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Schlüssel und Schloß: die Dunkelziffer bei Zwangsheiraten ist hoch Foto: Pixelio: Thorben Wengert

BERLIN. Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Zwangsverheiratung als eigenen Straftatbestand einführt. Diese soll mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden. Die bisherigen Tatbestände der Nötigung, des Menschenhandels und der Verschleppung dienen dabei als Vorbild.

Mit diesem Gesetz soll in Zukunft besser die zwangsweise Verheiratung in Einwandererfamilien bekämpft werden. „Es sind Fälle bekannt, in denen 16jährige Mädchen für ein paar tausend Euro regelrecht an ältere Männer verkauft wurden“, heißt es in der Begründung. Genaue Zahlen liegen allerdings nicht vor, jedoch wird von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen.

Mehrheit der Opfer ist minderjährig

Insgesamt handele es sich bei den Opfern fast ausschließlich um junge Frauen und Mädchen aus türkischen, kurdischen, albanischen, pakistanischen, indischen oder marokkanischen Familien. Dennoch sei „das Phänomen der Zwangsheirat aber nicht auf den islamischen Kulturkreis beschränkt“, so die Ländervertretung.

Für das Land Berlin wurden im Jahr 2002 rund 230 Fälle von Zwangsverheiratung aktenkundig. Nach Angaben einer Berliner Hilfseinrichtung sind von den dortigen Opfern einer Zwangsverheiratung noch 68 Prozent minderjährig: „Zwangsverheiratung“ sei demnach „oft der Versuch, die eigenen Töchter zu disziplinieren, die in westlichen Gesellschaften aufwachsen und sich nicht mehr in alte Traditionen fügen wollen“.

Im Zivilrecht soll laut Gesetzentwurf ergänzend die Antragsfrist auf Annullierung einer Ehe von einem auf drei Jahre verlängert werden. (FA)

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