
NEUSS. Nach öffentlichen Protesten soll das Verbot eines Gebetes des evangelischen Theologen Dietrich Bonhoeffer an einer Gemeinschaftsgrundschule in Nordrhein-Westfalen wieder aufgehoben werden.
Das Morgengebet könne unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wieder eingeführt werden, heißt es in einem Vermerk des Schulministeriums, aus dem die Kölnische Rundschau zitiert. Nach der Beschwerde eines Elternteils hatte das Schulamt der Schulleitung untersagt, das Gebet sprechen zu lassen.
„Die Ehrfurcht vor Gott ist eines der wichtigsten Erziehungsziele”
Schulministerin Barbara Sommer (CDU) strebt nun ein klärendes Gespräch mit den Eltern der betroffenen Klasse an. „Natürlich darf kein Kind gegen seinen Willen oder den seiner Eltern zum Schulgebet gezwungen werden“, sagte Sommer.
Schüler, die das Gebet nicht wahrnehmen möchten, sollen „in zumutbarer Weise ausweichen“ können. Aber „die Ehrfurcht vor Gott ist eines der wichtigsten Erziehungsziele des Schulgesetzes und der Landesverfassung“.