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Niedersachsen: Juristen kritisieren Moschee-Kontrollen

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Niedersachsen
 

Juristen kritisieren Moschee-Kontrollen

Nach Ansicht von Verfassungsjuristen verstoßen regelmäßige Polizeikontrollen vor Moscheen gegen das Grundgesetz. Dies ist das Ergebnis einer Anhörung im niedersächsischen Landtag.
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Unwort, Umfrage, Alternativ

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Logo der Polizei Niedersachsen: nichts als „Beifang“ Screenshot: JF

HANNOVER. Nach Ansicht von Verfassungsjuristen verstoßen regelmäßige Polizeikontrollen vor moslemischen Einrichtungen gegen das Grundgesetz: „Kontrollen am Eingang zur Moschee verletzen das Grundrecht der Religionsfreiheit“, stellte der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Gottfried Mahrenholz, bei einer Expertenanhörung im Innenausschuß des niedersächsischen Landtags am Mittwoch in Hannover fest.

Seit 2003 werden in dem Bundesland nach Angaben des Innenministeriums „zwei- bis fünfmal im Jahr“ Moscheebesucher nach Freitagsgebeten „verdachtsunabhängig“ kontrolliert. Laut Innenminister Uwe Schünemann (CDU) dienen solche Überprüfungen dem „Erkenntnisgewinn im Bereich des islamistischen Extremismus und Terrorismus“.

Ungerechtfertigte Eingriffe in Religionsfreiheit

Weil dadurch aber bisher noch kein Extremist oder Terrorist, sondern 65 gesuchte Straftäter festgenommen wurden, bewerteten die befragten Juristen die Moscheekontrollen als „unverhältnismäßig“. Daß die Polizei aufgrund solcher Aktionen zahlreiche Straf- und Ordnungswidrigkeiten anzeigen konnte, sei nichts als „Beifang“, so Mahrenholz.

Veith Mehde, Professor für Staatsrecht an der Universität Hannover, bekräftigte in der Anhörung, daß auch durch das niedersächsische Sicherheits- und Ordnungsgesetz „keine Eingriffe in die Religionsfreiheit“ zu rechtfertigen seien.

Die Fraktionen von SPD, Grünen und Linkspartei forderten das Innenministerium auf, die verdachtsunabhängige Überprüfung von Moslems unverzüglich einzustellen. (vo)

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