BERLIN. Ein 30jähriger Italiener ist am Mittwoch in Berlin wegen Landfriedensbruchs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Das Amtsgericht Tiergarten sah es als erwiesen an, daß der Angeklagte sich am Abend des 1. Mai 2009 an den Ausschreitungen in Berlin-Kreuzberg beteiligt und dabei insgesamt 17 Flaschen gezielt in Richtung der Polizeibeamten geworfen habe. Ob dadurch Polizisten verletzt wurden, konnte in dem Verfahren nicht geklärt werden.
„Völlig skrupelloses Vorgehen“
Der Verurteilte, laut Medienberichten ein in Rom lebender Sozialarbeiter, habe sich „ganz bewußt und gezielt“ an den Erste-Mai-Ausschreitungen beteiligt und sei dazu unmittelbar vor dem Termin nach Berlin gereist.
Die Tat spiegele „ein völlig skrupelloses Vorgehen gegen andere Menschen wider“, führte die Vorsitzende Richterin in ihrer mündlichen Urteilsbegründung aus. Vor allem die „immense Anzahl der Würfe sowie die Intensität des Vorgehens“ habe bei der Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten angeführt werden müssen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit dem Rechtsmittel der Berufung oder der Revision angefochten werden. Das Schöffengericht ordnete allerdings die Fortdauer der Untersuchungshaft für den Italiener an. (vo)