BERLIN. Die Bundestagsfraktion der Grünen hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, der den sogenannten Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht abschaffen soll. Bisher haben zwar Ausländer durch Geburt im Inland die deutsche Staatsbürgerschaft erworben, womit „ein entscheidender Schritt“ zur Anpassung Deutschlands „an die Realitäten eines Einwanderungslandes“ erfolgt sei. Bisher mußten sich jedoch die Betroffenen mit Erlangung der Volljährigkeit für eine Staatsbürgerschaft entscheiden.
Abschaffung der Optionspflicht nur ein erster Schritt
Dies sei jedoch „integrationspolitisch kontraproduktiv“, heißt es nun im Kommentar zum eingebrachten Gesetzesentwurf. Daß damals durch die rot-grüne Regierungskoalition initiierte, neue Geburtsrecht sei „unverzichtbar“, da es dafür sorge, „daß nicht zu viele Menschen“ auch von „allen Wahlen“ ausgeschlossen werden. Die Einschränkung durch den Optionszwang gehöre daher abgeschafft. Dies würde auch „zu einer deutlichen Reduzierung von Bürokratiekosten“ führen.
Ausdrücklich sehen die Grünen dabei die Abschaffung des Optionszwanges nur als einen Schritt zur einer Ausweitung der Staatsbürgerschaftsvergabe: „Hinzuweisen ist darauf, daß weitere Änderungen im Staatsbürgerschaftsrecht erforderlich sind, um insbesondere die Einbürgerung zu erleichtern.“ So würde man an den bisher gestellten Forderungen festhalten und hoffen, „daß zumindest über diese notwendige Maßnahme ein Konsens erzielt werden kann“. (FA)