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Grüne fordern Beobachtung der Piusbruderschaft durch den Verfassungsschutz

Grüne fordern Beobachtung der Piusbruderschaft durch den Verfassungsschutz

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Grüne fordern Beobachtung der Piusbruderschaft durch den Verfassungsschutz

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Unwort, Umfrage, Alternativ

Regenbogenflagge_Flickr_Dev_Null
Regenbogenfahne als Symbol der Homosexuellenbewegung Foto: Flickr/Dev Null

STUTTGART. Die Grünen haben eine Beobachtung der traditionalistischen Piusbruderschaft durch den Verfassungsschutz gefordert. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, begründete dies am Donnerstag mit der „unchristlichen und menschenverachtende Hetze der Piusbruderschaft gegen Homosexuelle“.

Diese sei „unerträglich“. Die katholische Bruderschaft stehe damit „außerhalb des demokratischen Rechtsstaates“, sagte der Homosexuellen-Lobbyist.

Hintergrund ist ein Protestaufruf der Piusbrüder gegen den „Christopher Street Day“ (CSD) in Stuttgart in ihrem aktuellen Mitteilungsblatt. Darin hieß es unter anderem: „Wie stolz sind wir, wenn wir in einem Geschichtsbuch lesen, daß es im Dritten Reich mutige Katholiken gab, die sagten: ‚Wir machen diesen Wahnsinn nicht mit!’ Ebenso muß es heute wieder mutige Katholiken geben.“

Kampf gegen „Katholikenhasser“

Gerichtet war der Appell an „katholische Männer und Familienväter“, am 1. August „in einer offiziellen, friedlichen Meinungskundgebung“ gegen den gleichzeitig stattfindenden „Christopher Street Day“ zu protestieren. Dabei wurde vor allem auf die Verunglimpfung christlicher Symbole beim letzten Homosexuellen-Umzug hingewiesen, der unter dem Motto „Ich glaube“ gestanden hatte.

„Dem Zug voran fuhr eine Frau, die hämisch grinsend als Päpstin verkleidet den Segen des heiligen Vaters nachäffte, auf einem Wagen waren halbnackte Frauen an ein Kreuz gestellt“, heißt es in dem Artikel der Piusbruderschaft.

Gegen diese „Katholikenhasser“ müsse nun angekämpft werden. „Noch gibt es ein Grundgesetz, das auch für Katholiken gilt! Auch wir haben Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, und noch gilt der Artikel 4 des Grundgesetzes: ‚Niemand darf wegen seiner religiösen Überzeugung benachteiligt werden!’“

Grünen-Politiker Beck warf der Piusbruderschaft vor, die Opfer des Nationalsozialismus beleidigt zu haben. „Tausende von Homosexuellen waren während des Dritten Reiches in Konzentrationslagern inhaftiert und sind ermordet worden. Der perfide Aufruf beleidigt insbesondere auch die mutigen Katholiken, die im Dritten Reich gegen das mörderische Regime Widerstand geleistet haben.“

Strafanzeige wegen „Volksverhetzung“

Die Organisatoren des CSD-Umzugs haben inzwischen Strafanzeige gegen die Piusbruderschaft gestellt. Man sei „geschockt“ über die „neue, unhaltbare Dimension der Hetze gegen Schwule und Lesben“, sagte der CSD-Leiter Christoph Michl gegenüber dem Focus.

Der Aufruf der Traditionalisten sei „eine ganz neue Form der Auseinandersetzung, die eindeutig den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt“.

Bereits im vergangenen Februar hatten Politiker der SPD und der Grünen, darunter auch der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestages, Sebastian Edathy (SPD), eine Beobachtung der Piusbruderschaft durch den Verfassungsschutz gefordert.

Anlaß hierfür waren Äußerungen des britischen Bischofs der Bruderschaft, Richard Williamson. Dieser hatte in einem Interview Zweifel am Holokaust geäußert. (FA/krk)

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