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Lissabon-Urteil: Fragt endlich das Volk!

Lissabon-Urteil: Fragt endlich das Volk!

Lissabon-Urteil: Fragt endlich das Volk!

Lissabon-Urteil
 

Fragt endlich das Volk!

Nach dem historischen Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann der Souverän wieder aufatmen: Die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon ist gestoppt – vorerst jedenfalls. Das Begleitgesetz ist verfassungswidrig, weil es Bundestag und Bundesrat elementare Rechte vorenthält. Nun müßte der Lissabon-Vertrag eigentlich zum Thema im Wahlkampf werden.
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Nach dem historischen Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann der Souverän wieder aufatmen: Die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon ist gestoppt – vorerst jedenfalls. Das Begleitgesetz muß neu verabschiedet werden, weil es Bundestag und Bundesrat unabdingbare Beteiligungsrechte vorenthält und deshalb verfassungswidrig ist.

Das ist eine schallende Ohrfeige für alle leichtfertigen Euromanen in Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, die den Vertrag bedenkenlos durchgewinkt haben. Der Traum vom Brüsseler Superstaat, in dem der Club der Regierungschefs in geschlossener Gesellschaft nach Belieben schalten und walten kann, ist damit erst einmal geplatzt.

Peter Gauweiler, Franz Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg und die anderen Kläger haben vor dem Bundesverfassungsgericht einen Sieg für das Europa der Vaterländer erstritten, der die Rechte aller europäischen Völker stärkt. Solange es kein „europäisches Volk“ gibt, das als Souverän agieren könnte, darf es auch keinen europäischen Bundesstaat geben. Karlsruhe sieht die EU als „völkerrechtlich begründeten Herrschaftsverband“, der „vom Vertragswillen souverän bleibender Staaten getragen wird“.

Karlsruhe stellte ein klares Stoppschild auf

Einem europäischen Bundesstaat dürfte Deutschland nicht ohne einen Akt der „Verfassungsneuschöpfung“ beitreten, in dem der „Verzicht auf die vom Grundgesetz gesicherte souveräne Staatlichkeit“ erklärt würde. Wer einen solchen Akt vollziehen kann, wird nicht explizit gesagt, es liegt aber auf der Hand: Nur der Souverän selbst, das Volk, kann auf seine Souveränität oder Teile davon verzichten. Kein Bundesstaat ohne Volksabstimmung.

Ist die Europäische Union noch Staatenbund oder schon Bundesstaat? Noch entsprächen die internen Entscheidungs- und Ernennungsverfahren denen einer internationalen Organisation, heißt es aus Karlsruhe. Jedoch: „Der Umfang politischer Gestaltungsmacht der Union ist – nicht zuletzt durch den Vertrag von Lissabon – stetig und erheblich gewachsen, so daß inzwischen in einigen Politikbereichen die Europäische Union einem Bundesstaat entsprechend – staatsanalog – ausgestaltet ist.“ Karlsruhe stellt hier ein klares Stoppschild auf: Bis hierher und nicht weiter.

Zwar sind die Verfassungsrichter vor der letzten Konsequenz, den ganzen Vertrag für verfassungswidrig zu erklären, zurückgeschreckt. Die Gefahr haben sie dennoch erkannt, und die Pflöcke, die sie dagegen einrammen, sind markant: Das Grundgesetz untersage „die Übertragung der Kompetenz-Kompetenz“, Hoheitsrechte dürften nicht in einer Art und Weise an eine internationale Organisation wie die EU übertragen werden, daß daraus selbstherrlich weitere Zuständigkeiten abgeleitet werden könnten. >>

Das „tragende Prinzip der begrenzten und von den Mitgliedstaaten kontrollierten Einzelermächtigung“ muß gewahrt werden, fordert das Bundesverfassungsgericht; und vor allem muß sichergestellt werden, daß die demokratisch legitimierte Volksvertretung bei jedem weiteren Integrationsschritt das letzte Wort hat.

Das haben unsere Parlamentarier im Eifer des Ratifizierens glatt „vergessen“: ihr eigenes zentrales Recht sicherzustellen.

Ohne Zustimmung des Parlaments darf sich kein Regierungsvertreter im Rat überstimmen lassen, stellt die Karlsruher Entscheidung klar. Auch in Fällen, die im Lissabonner Vertrag so vorgesehen sind, darf das Vetorecht nur mit Zustimmung des Gesetzgebers aufgegeben werden.

Das „vereinfachte Veränderungsverfahren“, mit dem sich die EU-Kungelrunden künftige Kompetenzerweiterungen selbst genehmigen wollten, ist damit Makulatur. Daß das Bundesverfassungsgericht Bundestag und Bundesrat in letzter Minute an der freiwilligen Selbstkastration hindern muß, ist eine unsterbliche Blamage für das gesamte Hohe Haus und die Ländervertreter – die Karlsruher Kläger und alle, die mit Nein gestimmt haben, natürlich ausgenommen.

Straßburger Debattierclub ist kein Ersatz

Und noch eine billige Ausrede wird der Bundesregierung von den Verfassungsrichtern um die Ohren geschlagen: Das Europäische Parlament ist kein Parlament nach staatlichen Demokratieanforderungen, es kann keine parlamentarische Regierung tragen und keine politischen Leitentscheidungen treffen. Dieses strukturelle Demokratiedefizit ist nicht auflösbar, solange die EU, grundgesetzkompatibel, ein Staatenverbund bleibt.

Eine Erweiterung der Kompetenzen des Straßburger Debattierclubs ist deshalb kein Ersatz für die demokratische Mitwirkung der Bürger über ihre nationalen Parlamente. Weitere Integrationsschritte über den bisherigen Stand hinaus dürften daher nicht die politische Gestaltungsfähigkeit der Staaten aushöhlen. Angela Merkel mag dies getrost als persönliche Nachhilfestunde in Demokratie nehmen.

Der Jubel von Kanzlerin und Bundesinnenminister, Lissabon sei „verfassungsgemäß“, ist daher verfrüht. Zum einen zeigt der Dilettantismus, mit dem das Gros der Volksvertreter die ihnen vom Volk anvertrauten Kontrollbefugnisse durch ein blindes Ja zum Lissabonner Vertrag aus der Hand gegeben hat, daß Fragen der nationalen und staatlichen Souveränität bei ihnen nicht in besten Händen sind: Eine Volksabstimmung über Lissabon wäre nach wie vor die sauberste Lösung gewesen.

Lissabon muß Wahlkampf­thema werden

Ebenso unangemessen ist die Hast, mit der die Koalitionsfraktionen noch vor der Bundestagswahl die von Karlsruhe verlangten Gesetzesänderungen durchpeitschen wollen. Ganz im Gegenteil: Lissabon, die Ausgestaltung der EU und das Verhältnis von nationaler Souveränität und supranationalen Befugnissen muß Wahlkampf­thema werden.

Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, wie ihre Abgeordneten im nächsten Deutschen Bundestag ihre in letzter Minute gesicherten Kontrollkompetenzen gebrauchen wollen – und sie haben geradezu die Pflicht, solche Volksvertreter zu benennen, die im Interesse der Nation wachsam und kritisch die Volkssouveränität gegenüber den Anmaßungen der Brüsseler Eurokratie verteidigen.

JF 28/09

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