BERLIN. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat gegenüber der FDP einen Sanktionsbescheid erlassen, in dem eine Gesamtzahlungsverpflichtung der Partei in Höhe von insgesamt 4.336.648,79 Euro festgestellt wird. Damit werden laut Bundestagsverwaltung Verstöße gegen das Parteiengesetz geahndet, die im nordrhein-westfälischen Landesverband der Liberalen in den Jahren 1996 bis 2002 begangen wurden.
In den Jahren 1996 bis 2000 und 2002 soll der damalige nordrhein-westfälische FDP-Landesvorsitzende Jürgen Möllemann, „Bargeld in beträchtlicher Höhe persönlich an einen Parteifreund übergeben. Diese Gelder wurden „gestückelt, unter falschen Spendernamen auf Konten des Landesverbandes eingezahlt und entsprechend verbucht“, so der Vorwurf der Bundestagsverwaltung.
Identität des Spenders der Öffentlichkeit verborgen
Damit habe die FDP gegen das Parteiengesetz und insbesondere gegen das verfassungsrechtliche Transparenzgebot verstoßen. Demnach ist es verboten, Spenden anzunehmen, wenn ihre wahre Herkunft nicht feststellbar ist. Daß einzelne Funktionäre der Partei über die Identität des Spenders doch unterrichtet gewesen seien ändere nichts daran, da sie dem übrigen Parteivorstand und der Öffentlichkeit verborgen geblieben sei.
Der Anteil der FDP an der Aufklärung des Sachverhalts ist zu würdigen, ändert jedoch nichts an der Rechtswidrigkeit der Spendenvorgänge, teilte das Bundestagspräsidium mit. Die lange Bearbeitungszeit in diesem Verfahren begründete es damit, daß „die justizielle Aufarbeitung seitens der Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte“ bis Mitte des Jahres 2007 angedauert hat. (vo)