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Kriegsverräter: Koalition will Kriegsverräter rehabilitieren

Kriegsverräter: Koalition will Kriegsverräter rehabilitieren

Kriegsverräter: Koalition will Kriegsverräter rehabilitieren

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Kriegsverräter
 

Koalition will Kriegsverräter rehabilitieren

Union und Sozialdemokraten haben sich darauf geeinigt, im Bundestag einen Gesetzentwurf zur pauschalen Rehabilitierung von Kriegsverrätern des Zweiten Weltkriegs einzubringen. Bisher hatten sich CDU und CSU stets für eine Einzelfallprüfung ausgesprochen.
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Cato, Palmer, Exklusiv

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Reichstag in Berlin: Keine Einzelfallprüfung Foto: Pixelio/Andreas Agne

BERLIN. Die Große Koalition plant, einen Gesetzentwurf zur pauschalen Rehabilitierung von Kriegsverrätern des Zweiten Weltkriegs einzubringen. Noch kurz vor Ende der Legislaturperiode soll der Bundestag dieses Gesetz am 26. August beschließen. Darauf haben sich die Vorstände der Fraktionen von CDU/CSU und SPD geeinigt.

Als Kriegsverräter bezeichnete man die von Wehrmachtsgerichten verurteilten Deserteure und Überläufer sowie Zivilisten, die vermeintlich oder tatsächlich den Feind begünstigt hatten.

Nach Aussage des Parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, seien die unter dem NS-Regime als Kriegsverräter Verurteilten
Opfer der nationalsozialistischen Willkürherrschaft geworden; die Urteile könnten daher pauschal aufgehoben werden, sagte Oppermann am Mittwoch.

„Unrechtsgehalt äußerst hoch“

Dies wurde jedoch bisher als problematisch betrachtet. So schätzte das Bundesjustizministerium noch im Jahre 2006 den „in Fällen des Kriegsverrats gegebene(n) Unrechtsgehalt“ – etwa die „nicht auszuschließende Lebensgefährdung für eine Vielzahl von Soldaten“ – als „äußerst hoch“ ein.

Aus diesem Grund hatte sich bisher auch die Unionsfraktion stets gegen eine pauschale Rehabilitierung ausgesprochen. Insbesondere ihr zuständiger Berichterstatter, der konservative CSU-Abgeordnete Norbert Geis, hatte sich vehement für eine Einzelfallprüfung ausgesprochen, da sonst die Gefahr bestehe, daß Widerstandskämpfer und „simple verbrecherische Verräter“ auf eine Stufe gestellt würden.

Laut SPD-Fraktionsgeschäftsführer Oppermann habe die Union ihren Widerstand nun aufgegeben, nachdem Geis „kaltgestellt“ werden konnte. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Volker Kauder meinte dagegen, daß die Vorbehalte durch „neue Studien und Gespräche mit Experten“ ausgeräumt worden seien.

Hintergrund ist ein Gutachten des der CDU nahestehenden ehemaligen Verfassungsrichters Hans Hugo Klein, wonach der Paragraph zum Kriegsverrat im früheren Militärstrafgesetzbuch mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar gewesen und der Tatbestand viel zu vage formuliert worden sei.

„In höchstem Maße verwerflich“

Norbert Geis sieht in dieser Feststellung jedoch „keine neue Tatsache, sondern die Interpretation einer Strafnorm“, wie er gegenüber der Taz feststellte. Geis hatte in einer Bundestagsdebatte 2007 betont, gerade Überläufer hätten sich „nach allen Maßstäben der zivilisierten Welt in höchstem Maße verwerflich verhalten“.

Zur pauschalen Rehabilitierung der Kriegsverräter liegt dem Bundestag bereits ein überparteilicher Gruppenantrag vor, der maßgeblich auf eine Initiative der Linkspartei zurückgeht. Bisher hatte sich die SPD aus taktischen Motiven geweigert, mit der Linksfraktion zu stimmen. Allerdings hatten zuletzt zahlreiche SPD-Abgeordnete – aber auch Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion – den Gruppenantrag mitunterzeichnet.

Der Linkspartei-Abgeordnete Jan Korte, der zu den maßgeblichen Initiatoren dieses Antrags gehört, verkündete in einer Pressemitteilung seine Freude, daß „die längst überfällige Rehabilitierung der letzten NS-Militärjustizopfer noch in dieser Legislaturperiode“ vorgenommen werde. Korte ist Mitglied der dem linksextremen „Antifa“-Milieu nahestehenden „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/ Bund der Antifaschisten“ (VVN/BdA).

2002 hatte die damalige rot-grüne Mehrheit im Bundestag beschlossen, alle Deserteure, Kriegsdienstverweigerer und Wehrkraftzersetzer aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs pauschal zu rehabilitieren. Die Urteile gegen Kriegsverräter blieben von dieser Regelung unberührt. (vo)

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