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Parteispenden: FDP muß Millionenstrafe zahlen

Parteispenden: FDP muß Millionenstrafe zahlen

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Parteispenden
 

FDP muß Millionenstrafe zahlen

Die FDP muß wegen rechtswidriger Spendeneinnahme fast 3,5 Millionen Euro an den Bundestag zahlen. Dies bestätigte ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin.
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Unwort, Umfrage, Alternativ

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Weihnachtsmann mit Rute: FDP wird für Geschenke bestraft Foto: Pixelio/zora120875

BERLIN. Die FDP muß wegen der rechtswidrigen Spendeneinnahme ihres früheren nordrhein-westfälischen Landesvorsitzenden Jürgen Möllemann insgesamt 3,463 Millionen Euro an den Bundestag zahlen.

Dies hat das Berliner Verwaltungsgericht am Dienstag entschieden. Die Richter wiesen damit eine Klage der Partei gegen den Strafbescheid der Bundestagsverwaltung ab und bestätigten die Argumentation von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU).

Die Kammer sah es als erwiesen an, daß der 2003 verstorbene Möllemann seinem Landesverband zwischen 1996 und 2002 Bargeld-Spenden in Millionenhöhe hat zukommen lassen. Diese Beträge seien auf Anweisung des Politikers „gestückelt“ und unter Verwendung falscher Spenderbezeichnungen beziehungsweise „unter Verwendung von ’Strohmännern‘ als Spenden entgegengenommen und für die FDP verbucht“ worden.

Partei kündigt Rechtsmittel gegen Urteil an

Die Annahme von Spenden eines für die Partei nicht feststellbaren Spenders ist jedoch nach dem Parteiengesetz verboten und mit Strafe bedroht, so das Gericht. Daher habe der Bundestagspräsident den Verstoß zu Recht mit einer Strafzahlung in Höhe des Zweifachen des rechtswidrig erlangten Betrages geahndet und zudem „die Abführung der angenommenen Spenden von der FDP gefordert“, heißt es in dem Urteil, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist.

Die Schatzmeister des nordrhein-westfälischen Landes- sowie des Bundesverbands der Liberalen, Paul Friedhoff und Hermann Otto Solms, kündigten am Dienstagabend an, ihre Partei werde Rechtsmittel gegen dieses Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts einlegen. (vo)

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