HAMBURG. Eva Herman kann möglicherweise bald für die „Tagesschau” arbeiten. In dem Rechtsstreit zwischen der früheren „Tagesschau”-Sprecherin Eva Herman und dem NDR um einen nicht verlängerten Arbeitsvertrag räumt das Landesarbeitsgericht Hamburg der 50jährigen gute Chancen ein.
Nach Zeugenaussagen von Hermans Kollegen Jan Hofer und Jens Riewa sah der Vorsitzende Richter am Freitag „starke Indizien” dafür, daß die von ihr vertretene Position zutreffend sein könnte. Das Gericht setzte für den 1. April eine weitere Beweisaufnahme mit „Tagesschau”-Sprecher Jo Brauner an.
In dem Verfahren geht es um einen nicht verlängerten Vertrag zwischen Herman und dem NDR. Der Sender hatte diesen 2007 nach umstrittenen Äußerungen der Sprecherin und Buchautorin zur NS-Zeit auslaufen lassen. Die 50jährige war dagegen gerichtlich vorgegangen und hatte vor dem Arbeitsgericht eine Weiterbeschäftigung verlangt.
Im April wurde die Klage abgewiesen
Das Hamburger Arbeitsgericht wies ihre Klage im April vergangenen Jahres mit der Begründung ab, Herman sei beim NDR nicht fest angestellt gewesen und habe nur als freie Mitarbeiterin gearbeitet. Dagegen hatte sie vor dem Landesarbeitsgericht Berufung eingelegt.
„Tagesschau”-Chefsprecher Hofer und sein Kollege Riewa hatten in ihren Aussagen über Dienstplangestaltung und Bereitschaftsregelung beim NDR berichtet. Dabei äußerten sie sich unter anderem darüber, daß stets eine Mindestzahl von Sprechern arbeiten müßte und diese auch ohne Rücksprachen im Einzelfall in die verbindliche Sendeplanung eingebunden würden. Man könne nicht alle Wünsche stets berücksichtigen, betonte Hofer: „Irgendwann geht es nicht mehr.” Er versuche aber immer, die Planung „möglichst kollegial zu regeln”.
Herman war offenbar als Arbeitnehmerin tätig
Nach den Äußerungen der Sprecher zeigte sich das Gericht nach eigenen Angaben bereits weitgehend überzeugt, dass Herman offenbar als Arbeiternehmerin tätig war. Daß sie und andere Sprecher ohne Rücksprache im Einzelfall auch gegen ihren Willen verbindlich in die Sendeplanung eingebunden waren, sei jedenfalls ein deutlicher Hinweis. „Das ist etwas, was mit einer freien Mitarbeiterschaft schwer vereinbar ist”, sagte der Vorsitzende Richter.
Hermans Anwalt Dirk Feldmann ist optimistisch. Sollte das Gericht seine Mandantin tatsächlich als abhängig Beschäftigte einstufen, wäre wohl auch die damalige Nichtverlängerung des Vertrags unwirksam und Hermann könnte wieder beim NDR arbeiten.
„Bei einem Arbeitsverhältnis müssen ganz bestimmte Gründe vorliegen, um kündigen zu können”, sagte der Anwalt. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. Für Herman stehe schon fest, daß sie wieder „Tagesschau”-Sprecherin sein wolle. „Das ist jedenfalls auch das Ziel der Klage”, sagte Feldmann.