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Eva Herman verliert Rechtsstreit mit dem NDR

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Eva Herman als „Tagesschau”-Sprecherin Foto: ARD

HAMBURG. Die ehemalige „Tagesschau”-Sprecherin Eva Herman hat ihren Rechtsstreit mit dem Norddeutschen Rundfunk verloren. Das Hamburger Landesarbeitsgericht wies am Mittwoch die Klage Hermans gegen die Auflösung ihres Arbeitsvertrages mit dem NDR zurück und bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz. Eine Berufung gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

In dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob Herman beim NDR fest angestellt oder als freie Mitarbeiterin beschäftigt war. Der NDR hatte im September 2007 die Zusammenarbeit mit Herman nach angeblich zustimmenden Äußerungen der 50 Jahre alten Moderatorin zum Nationalsozialismus beendet.

Erfolge gegen den Springer-Verlag

Nach Ansicht Hermans war die Vertragsauflösung nicht rechtens, da sie feste Mitarbeiterin gewesen sei. Der NDR hatte dies bestritten. Das Hamburger Arbeitsgericht hatte im April 2008 in erster Instanz die Klage Hermans abgelehnt und war der Argumentation des NDR gefolgt. Gegen die Entscheidung legte die Moderatorin vor dem Landesarbeitsgericht Berufung ein. In dem Prozeß sagten unter anderem auch die „Tagesschau“-Sprecher Jan Hofer und Jans Riewa aus.

Im Januar gewann Herman mehrere Prozesse gegen den Springer-Verlag. Dabei ging es unter anderem um eine unzulässige Falschaussage des Hamburger Abendblattes im Zusammenhang mit angeblich zustimmenden Äußerungen Hermans zum Nationalsozialismus. (ms)

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