KÖLN. Die TV-Moderatorin und Autorin Eva Herman hat einen Rechtsstreit gegen den Axel-Springer-Verlag gewonnen. Das Oberlandesgericht Köln stellte in seinem Urteil am Dienstag fest, daß die ehemalige Sprecherin der Tagesschau im verlagseigenen Hamburger Abendblatt zu Unrecht in die Nähe des Nationalsozialismus gerückt wurde. Das Gericht folgte damit im wesentlichen der Entscheidung des Landgerichts Köln.
Die Zeitung hatte sie in Bezug zur NS-Familienpolitik vor zwei Jahren mit den Worten wiedergegeben: „Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler; aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter.“ Das Zitat hatte zu einer breiten Medienkampagne gegen Herman geführt, durch die sie ihre Stellung beim NDR verlor. Erst im April warf der CDU-Ministerpräsident von Niedersachsen, Christian Wulff, Hermann eine „dümmliche Verklärung“ des Nationalsozialismus vor.
Das interpretierende Zitat in der Zeitung sei sachlich falsch gewesen, stellten nun die Richter fest. Auch hätten die verantwortlichen Redakteure die Aussage auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen müssen. Der Verlag darf jetzt nicht mehr behaupten, daß Herman den Nationalsozialismus bezüglich des Mutterbildes lobte und ist zu einer öffentlichen Richtigstellung angehalten. Zudem muß er 25.000 Euro Schmerzensgeld an Herman zahlen.
Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. (FA)