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Bundesrat: Bundesrat berät über neues Diskriminierungsverbot

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Bundesrat
 

Bundesrat berät über neues Diskriminierungsverbot

Die Stadtstaaten wollen das Grundgesetz um ein Verbot der Diskriminierung von „Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Trans- und Intersexuellen“ ergänzen.
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Preußisches Herrenhaus: Sitz der Ländervertretung in Berlin. Foto: Bundesrat

BERLIN. Der Bundesrat berät in seiner Sitzung am Freitag über eine Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes, nach der die Diskriminierung aufgrund von „sexueller Identität“ ausdrücklich verboten werden soll.

In der offiziellen Drucksache heißt es, man wolle „die rechtliche Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Trans- und Intersexuellen weiter verbessern und hierzu ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität in der Verfassung verankern“.

Nach Auffassung der Antragsteller – den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg – seien diese Personen „auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt“. Daher bietet das allgemeine Gleichheitsgebot des Grundgesetzes „keinen ausreichenden Schutz dieser Bevölkerungsgruppen“.

„Ausstrahlungswirkung in andere Rechtsbereiche“

Ein ausdrückliches verfassungsrechtliches Verbot der Diskriminierung schaffe eine klare Maßgabe für den Gesetzgeber: „Auch wenn aus Sicht der drei Länder ein Umschlagen des gesellschaftlichen Klimas gegenüber den Genannten derzeit nicht zu befürchten ist, ist es jedoch eine wesentliche Funktion der Grundrechte, ihren Regelungsgehalt der Gestaltungsmacht des einfachen Gesetzgebers und damit dem Wechselspiel der verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Kräfte zu entziehen. Zudem entfaltet ein verfassungsrechtliches Diskriminierungsverbot eine Ausstrahlungswirkung in zahlreiche andere Rechtsbereiche.“

Die Vorlage des Antrages soll in der Plenarsitzung vorgestellt und dann an die entsprechenden Ausschüsse zur Beratung überwiesen werden.

Turnusgemäß wählt die Länderkammer in ihrer Sitzung am Freitag außerdem einen neuen Bundesratspräsidenten, da die Amtszeit des derzeitigen Präsidiums unter Führung des saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller (CDU) am 31. Oktober ausläuft. Sein Nachfolger soll für ein Jahr der Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) werden. Als Vizepräsidenten stehen Müller sowie sein nordrhein-westfälischer Amtskollege Jürgen Rüttgers (CDU) zur Wahl. (vo)

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