MÜNCHEN. Der Freistaat Bayern hat offensichtlich seinen Widerstand gegen die rechtliche Aufwertung homosexueller Partnerschaften aufgegeben. Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge zog die bayerische Staatsregierung ihre Normenkontrollklage gegen das „Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz“ vor dem Bundesverfassungsgericht zurück.
Die Zeitung beruft sich dabei auf Regierungskreise in München. Mit dem Ergänzungsgesetz aus dem Jahre 2005 sollten gleichgeschlechtliche Partnerschaften noch weitergehend als bisher an die rechtliche Stellung der Ehe angepaßt werden. Die Klage Bayerns richtete sich in erster Linie gegen die sogenannte „Stiefkindadoption“, die es ermöglicht, daß das leibliche Kind eines der beiden Partner durch den anderen adoptiert wird.
Eine offizielle Stellungnahme seitens der Staatsregierung liegt bisher noch nicht vor. Das Verfahren gegen das „Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz“ wird im Falle der Klagerücknahme nun eingestellt.
Widerspruch zum Grundgesetz?
In der Vergangenheit hatte die Staatsregierung argumentiert, daß die „Stiefkindadoption“ bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften dem Artikel 6 des Grundgesetzes widerspreche, wonach das Erziehungsrecht Vater und Mutter zustehe, nicht aber zwei Männern oder zwei Frauen.
Unklar ist, ob die Rücknahme der Klage im Zusammenhang mit der Tatsache steht, daß im Freistaat seit 2008 die CSU nicht mehr allein, sondern gemeinsam in einer Koalition mit der FDP regiert. Die Liberalen stehen programmatisch für die weitgehende Angleichung homosexueller Partnerschaften an die Ehe.
Bayern war im Jahr 2002 mit einer Klage gegen die sogenannte „Homo-Ehe“ vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. (vo)