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Urteil: Post muß Pro-Köln-Broschüre nicht verteilen

Urteil: Post muß Pro-Köln-Broschüre nicht verteilen

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Titelbild der beanstandeten Broschüre von Pro Köln Foto: JF

KÖLN. Die Deutsche Post ist nicht verpflichtet, eine Broschüre der Bürgerbewegung Pro Köln zum Anti-Islamisierungskongreß zu verteilen. Das Landgericht Bonn lehnte gestern einen Antrag auf einstweilige Verfügung von Pro Köln gegen die Post ab.

Pro Köln hatte auf vertragsmäßige Auslieferung der Broschüre durch die Post geklagt. Die Post hatte die Verteilung der Kongreßzeitung mit Verweis auf die darin enthaltene Kritik am Kölner Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU) verweigert.

„Es befindet sich im Papier eine persönliche Diffamierung des Kölner Oberbürgermeisters Fritz Schramma. Dies ist aus rechtlicher Sicht Grund genug, eine Annahme und Verteilung der Sendung abzulehnen“, hieß es damals in einem Schreiben an Pro Köln, das der JUNGEN FREIHEIT vorliegt. Das Gericht folgte in seiner Urteilsbegründung der Argumentation der Post.

Pro Köln will weiter klagen

Die Fraktionsvorsitzende von Pro Köln und Rechtsanwältin Judith Wolter äußerte ihr Unverständnis über das Urteil: „Wir leben weder in China, noch in Weißrußland oder gar in einer südamerikanischen Bananenrepublik. In solchen Staaten ist es vielleicht üblich, daß harmlose und legale Postwurfsendungen zensiert werden. Unsere Broschüre verstößt gegen keinerlei Rechtsvorschriften und ist natürlich vom grundgesetzlich geschützten Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt“, sagte sie und kündigte weitere rechtliche Schritte an.

Die Broschüre hat die Vorgänge um den von Pro Köln und Pro NRW organisierten Anti-Islamisierungskongresses und dessen Verbot zum Thema und kann auf der Netzseite von Pro Köln eingesehen werden.

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