SCHWERIN. Die CDU-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern will einen Antrag der NPD-Fraktion zum Thema Gender Mainstreaming (Geschlechterumerziehung) verhindern, weil er angeblich gegen die Landesverfassung verstößt.
Möglich machen soll dies die im vergangenen Dezember in die Landesverfassung aufgenommene sogenannte Antifa-Klausel. Nach dieser sind „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker oder der Bürger Mecklenburg-Vorpommerns zu stören und insbesondere darauf gerichtet sind, rassistisches oder anderes extremistisches Gedankengut zu verbreiten“, verfassungswidrig (Artikel 18a Absatz 2). In Thüringen war dagegen der Versuch, eine Antifa-Klausel in die Verfassung aufzunehmen, gescheitert.
Nach Ansicht der CDU-Fraktion trifft das auf den Antrag der NPD zu. In diesem fordert die NPD-Fraktion eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel der Beendigung aller Gender-Mainstreaming-Programme. Zudem sollten auf Landesebene alle entsprechenden Programme gestoppt und die dadurch freiwerdenden Mittel für die Familienförderung eingesetzt werden.
„Der Antrag belebt nationalsozialistisches Gedankengut wieder“
Begründet wird der Antrag damit, daß Gender Mainstreaming „Gleichheit mit Gleichberechtigung“ verwechsle und davon ausgehe, daß die „biologisch bestimmte Rollenverteilung“ änderbar sei. Ein „nebulöses ‘soziales Geschlecht’“ werde als „Ersatz für das biologische Geschlecht in den Mittelpunkt des Denkens und Handelns gestellt“. Dadurch würden natürliche und gewachsene Bindungen sowie „Horte der Geborgenheit wie die Familie“ und die Partnerschaft zwischen Mann und Frau „negiert, herabgewürdigt und zerstört“.
Der Pressesprecher der CDU-Fraktion, Wolfram Axthelm, sagte gegenüber der JUNGEN FREIHEIT, man habe die Landtagsverwaltung gebeten, zu prüfen, ob der Antrag gegen die geänderte Landesverfassung verstoße. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Harry Glawe, habe die Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider (SPD) gebeten, unter anderem zu prüfen, „ob der vorliegende Antrag im Widerspruch zu Artikel 18a Absatz 2 der Landesverfassung“ stehe, weil er „im weitesten Sinne nationalsozialistisches Gedankengut“ wiederbelebe.
Zwar prüfe die Landesverwaltung gewöhnlich von sich aus die Vereinbarkeit von Anträgen mit dem Landesrecht, in diesem Fall hätte sie aber vielleicht die Verfassungsänderung vom Dezember nicht bedacht. Durch das Prüfungsbegehren der CDU sei auch gesichert, daß die Landtagsverwaltung in Zukunft jeden Antrag auf die Vereinbarkeit mit der geänderten Landesverfassung prüfe, sagte Axthelm.
Die Landtagsverwaltung hat keine rechtlichen Bedenken
Die Landtagsverwaltung teilte jedoch heute mit, daß aus ihrer Sicht keine rechtlichen Zurückweisungsgründe bestehen. Das sagte der Pressesprecher des Landtages Dirk Lange der JF. Der Ältestenrat des Landtages müsse nun morgen darüber entscheiden, ob er die Auffassung der Landtagsverwaltung teile. Sollte er der Auffassung der CDU-Fraktion folgen, müßte das Parlament dann darüber abstimmen, ob der NPD-Antrag von der Tagesordnung genommen werde.
Daß der Ältestenrat dem CDU-Vorhaben folgen wird, dürfte jedoch unwahrscheinlich sein. So äußerten sich SPD und Linkspartei gegenüber der Nachrichtenagentur dpa kritisch zu dem Vorhaben der CDU. Beide Parteien plädierten eher dafür, sich politisch und inhaltlich mit den Anträgen der NPD auseinanderzusetzen.
Auch die FDP-Fraktion glaubt nicht an eine Mehrheit im Ältestenrat dafür, den NPD-Antrag von der Tagesordnung zu nehmen. Das Risiko, am Verfassungsgericht zu scheitern, sei zu hoch, sagte der FDP-Fraktionschef Michael Roolf gegenüber der dpa.
Lesen Sie hier das Dossier der JUNGEN FREIHEIT zum Thema Gender Mainstreaming.