DÜSSELDORF. Schülerinnen in Nordrhein-Westfalen dürfen im Unterricht ein Kopftuch tragen. Ein Verbot sei nicht vereinbar mit dem Schulgesetz, stellt das Schulministerium klar.
Anlaß ist eine Auseinandersetzung um das seit diesem Schuljahr geltende Kopftuchverbot an der Düsseldorfer Anne-Frank-Realschule. Schulleiter Bernd Hinke hatte Eltern auf Änderungen der Hausordnung aufmerksam gemacht.
Danach dürften Kopfbedeckungen auch aus religiösen Gründen während des Unterrichts nicht getragen werden. Er begründete dies damit, daß das Leben in Deutschland „an christlichen und demokratischen Werten orientiert“ sei. Das Kopftuch werde als Symbol der Unterdrückung der Frau und fehlender Gleichberechtigung verstanden.
Für Lehrerinnen gilt das Kopftuchverbot
Damit widerspreche es dem Grundgesetz und „den Werten, die wir unseren Schülerinnen und Schülern vermitteln wollen“. Das sieht das Schulministerium anders: Ein Kopftuchverbot gebe es im Schulgesetz nicht; es sei auch nicht vereinbar mit den Prinzipien der Verfassung. Man habe die Bezirksregierung beauftragt, die Schulleitung darauf hinzuweisen, sagte ein Sprecher des Ministeriums gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea.
Die Bezirksregierung will im Gespräch mit Hinke die Angelegenheit abschließend klären. Während Kopftuchverbote für Schüler ausgeschlossen sind, gilt ein solches Verbot aber für muslimische Lehrerinnen. Mehrere Gerichte hätten bestätigt, daß das Kopftuchverbot für Lehrer keinen Eingriff in die Religionsfreiheit darstelle, so das Ministerium. (idea/JF)