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Revision im Hakenkreuz-Fall von Mittweida

Revision im Hakenkreuz-Fall von Mittweida

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Revision im Hakenkreuz-Fall von Mittweida

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Hakenkreuzfall_01
Rebekka K. bei der Preisverleihung im Februar Foto: JF

MITTWEIDA. Im sogenannten Hakenkreuz-Fall von Mittweida strebt die Verteidigung eine Revision an. Die Angeklagte Rebecca K. wurde vergangenen Monat für schuldig befunden, sich selbst ein Hakenkreuz in die Hüfte geritzt und einen angeblich fremdenfeindlichen Überfall vorgetäuscht zu haben.

Sie wurde daraufhin vom Amtsgericht Hainichen zu 40 Sozialstunden verurteilt. Ob die eingelegten Rechtsmittel auf eine Revision oder eine Beschwerde hinauslaufen, ist derzeit noch unklar.

Bereits früh Zweifel geäußert

Rebecca K. wurde vor einem Jahr deutschlandweit bekannt, als sie behauptete, von vier Rechtsextremisten mißhandelt worden zu sein, nachdem sie einer sechs Jahre alten Spätaussiedlerin zu Hilfe gekommen sei. Die „Glatzköpfe“, die nach ihren Angaben „Bomberjacken mit NSDAP-Aufnähern“ trugen, hätten sie zu Boden geworfen, festgehalten und ihr ein Hakenkreuz in die Haut geritzt.

Mehrere Medien berichteten über diesen Fall, obwohl die Staatsanwaltschaft bereits früh Zweifel am Tatvorwurf äußerte. Dennoch wurde sie vom Bündnis für Demokratie und Toleranz mit einem Preis für Zivilcourage ausgezeichnet.

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