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Mügeln: Gericht setzt Haftstrafe zur Bewährung aus

Mügeln: Gericht setzt Haftstrafe zur Bewährung aus

Mügeln: Gericht setzt Haftstrafe zur Bewährung aus

 

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Die Pizzaria im sächsischen Mügeln

LEIPZIG. Das Landgericht Leipzig hat in einem Berufungsverfahren im Zusammenhang mit den Ausschreitungen im sächsischen Mügeln eine achtmonatige Gefängnisstrafe in drei Jahre auf Bewährung umgewandelt.

Der 23 Jahre alte Angeklagte war im Dezember vergangenen Jahres vom Amtsgericht Oschatz wegen Volksverhetzung und Sachbeschädigung verurteilt worden.

Der Mann hatte zugegeben, während der Auseinandersetzung zwischen Deutschen und acht Indern am Rande eines Stadtfestes in Mügeln im August 2007 die Scheibe einer Pizzeria eingeschlagen zu haben, in die sich die Inder nach einer Schlägerei mit den Deutschen zurückgezogen hatten.

Auch Staatsanwaltschaft hatte Bewährung gefordert

Er bezeichnete die Sachbeschädigung als „Kurzschlußreaktion“. Vor Gericht hatte der 23jährige jedoch bestritten ausländerfeindliche Parolen wie „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ gerufen zu haben.

Die ursprüngliche Verurteilung zu acht Monaten Gefängnis ohne Bewährung war als ungewöhnlich hart bewertet worden, da selbst die Staatsanwaltschaft nur eine Bewährungsstrafe gefordert hatte.

Die Ereignisse in Mügeln hatten deutschlandweit für Aufsehen gesorgt und waren fast durchgängig als Beweis für die Ausländerfeindlichkeit in Mitteldeutschland gewertet worden. Unter anderem war berichtet worden, daß die Inder von Deutschen durch die Stadt „gejagt“ worden seien. Laut Staatsanwaltschaft hatte  „eine Hetzjagd, wie in den Medien beschrieben“, aber nicht stattgefunden.

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