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Jurist kritisiert Vorgehen gegen NPD

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Weber
Ralph Weber Foto: Universität Rostock

ROSTOCK. Herbe Kritik an dem Ausschluß eines NPD-Miglieds von der Landratswahl in Mecklenburg-Vorpommern hat der Jurist Ralph Weber von der Universität Rostock in einem Brief an Innenminister Lorenz Caffier (CDU) geübt.

Die Argumentation der Kreiswahlleitung, der betreffende Kandidat sei wegen Verurteilung zu einer Geldstrafe unwürdig im Sinne des Wahlgesetzes, sei „nahezu grotesk und als Verstoß gegen das Demokratiegebot der Verfassung anzusehen“, schreibt der Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Rechtsgeschichte in dem Brief, der der JUNGEN FREIHEIT vorliegt.

Sollte das NPD-Mitglied aufgrund dieser Tatsache nicht zugelassen werden, bittet Weber das Innenministerium auch um Überprüfung und Nichtzulassung aller anderen Kandidaten der Landratswahl.

„Verbote ersetzen nicht die politische Auseinandersetzung“

Weber, selbst seit über dreißig Jahren CDU-Mitglied, zeigte sich zudem „sehr enttäuscht“ über die Strategie Caffiers, sich mit politischen Gegnern nicht inhaltlich, sondern „formal durch Verbots- oder Ausschlußverfügungen“ auseinanderzusetzen. „Solange eine politische Partei nicht offiziell durch das Bundesverfassungsgericht verboten wurde, kann die Mitgliedschaft in derartigen Vereinigungen (…) nicht als Ausschlußgrund für öffentliches Tätigwerden oder soziales Engagement herangezogen werden.“

Weber verlangte von Caffier in der politischen Auseinandersetzung eine „Rückkehr zu demokratischen Grundlagen“. Oder der Innenminister möge den „fragwürdigen Erlaß“ seiner Regierung, Personen mit einer vorgeblich ‚rechten Gesinnung’ von öffentlichen Ämtern und Organisationen auszuschließen, auf seine eigene Partei anwenden.

„Ich selbst betrachte mich durchaus einer konservativ-patriotischen Richtung innerhalb der CDU zugehörig“, schrieb der Jurist. „Wenn dem so ist, müßten Sie konsequenterweise ein Parteiausschlußverfahren gegen mich einleiten, da auch die CDU vereinsrechtlich organisiert ist.“

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