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Gericht verurteilt Demonstranten wegen Volksverhetzung

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Paragraphen
Der Paragraph 130 des Strafgesetzbuches regelt den Tatbestand der Volksverhetzung Foto Pixelio/geralt

MARBURG. Das Landgericht Marburg hat zwei Männer wegen Volksverhetzung verurteilt, weil sie auf einer Demonstration die Todesstrafe für Kinderschänder gefordert hatten.

Die Demonstration im Oktober 2006 hatte sich gegen den damaligen Präsidenten des Verwaltungsgerichts Kassel, Johannes Remmel, gerichtet, gegen den zu dieser Zeit wegen des Besitzes kinderpornographischer Bilder ermittelt wurde.

Unter anderem zogen die Demonstranten auch zum Wohnort des promovierten Juristen. Dort wurde ein Transparent entrollt und Flugblätter verteilt. Außerdem wurde über ein Megaphon „Todesstrafe für Kinderschänder“ skandiert.

„Aufruf zu Gewaltmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung“

Im November vergangenen Jahres verurteilte das Amtsgericht Marburg zwei an der Demonstration beteiligte Studenten wegen Bedrohung Remmels zu geringen Geldstrafen. Die 27 und 24 Jahre alten Männer legten jedoch Berufung gegen das Urteil ein.

Am vergangenen Donnerstag entschied das Landgericht Marburg, daß das Verhalten der Beschuldigten nicht den Tatbestand der Bedrohung erfülle, weil die Demonstration nicht ausschließlich vor dem Haus des ehemaligen Verwaltungsgerichtspräsidenten stattgefunden habe.

Allerdings, so das Landgericht Marburg, hätten sich die beiden Studenten der Volksverhetzung schuldig gemacht. Deswegen wurden sie nun zu 2.400 Euro beziehungsweise 900 Euro Strafe verurteilt.

Der Präsident des Landgerichts Marburg, Christoph Ullrich, begründete das Urteil gegenüber der JUNGEN FREIHEIT mit dem Verweis auf den Paragraphen 130 des Strafgesetzbuches. Danach mache sich unter anderem derjenige der Volksverhetzung schuldig, der zu „Gewalt- oder Willkürmaßnahmen“ gegen Teile der Bevölkerung aufrufe. Dies sei bei der Demonstration der Fall gewesen, sagte Ullrich.

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