SIGMARINGEN. Die geplante Moschee in Ulm darf vorerst nicht gebaut werden. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hob die Baugenehmigung der Stadt Ulm zugunsten der Kläger auf.
Nachbarn des in einem Gewerbegebiet gelegenen Grundstücks befürchteten zu islamischen Feiertagen ein Verkehrschaos. Einer Einschätzung, der das Gericht in seiner gestern veröffentlichten Urteilsbegründung folgte.
Zwar dürfe die Stadt in einem Gewerbegebiet ausnahmsweise auch Anlagen für kulturelle Zwecke zulassen, heißt es in der Begründung. Jedoch nur, wenn dadurch angrenzende Betriebe nicht in ihrer Arbeit beeinträchtigt werden. Der zur Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (Ditib) gehörende Moscheeverein wies allerdings in seinem Bauplan nur knapp über hundert Parkplätze auf. Zuwenig für die Dimensionen des Bauprojekts, befand nun das Gericht.
Bereits zum dritten Mal am Widerstand der Nachbarn gescheitert
Tatsächlich sieht der Bauplan nicht nur einen Gebetsraum für 430 Personen vor, sondern auch einen Versammlungsraum für weitere 600 Besucher. Die Kuppel sollte einen Durchmesser von wenigstens acht Metern, das Minarett eine Höhe von zehn Metern erhalten. Der Moscheeverein kündigte bereits an, die Pläne zu ändern und ein zusätzliches Parkhaus zu errichten. Doch ist unklar, ob das Gericht die Änderung akzeptieren wird.
Das Grundstück wurde vom Verein vor zwei Jahren gekauft, nachdem bereits zwei Bauvorhaben an anderen Orten in Ulm am Widerstand der Bewohner scheiterten.