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Quotenregelung: Deutscher Taxifahrer als Schleuser verurteilt

Quotenregelung: Deutscher Taxifahrer als Schleuser verurteilt

Quotenregelung: Deutscher Taxifahrer als Schleuser verurteilt

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Quotenregelung
 

Deutscher Taxifahrer als Schleuser verurteilt

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), hat sich für eine Erhöhung des Migrantenanteiles im öffentlichen Dienst ausgesprochen. Zustimmung erhält sie von der Gewerkschaft der Polizei (GdP).
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Taxistand in Hamburg: Auch Hamburger Taxifahrer sind bereits wegen Grenzvergehen verurteilt worden. Foto: Pixelio/P. Kirchhoff

SONDERBURG. Das dänische Landgericht in Sonderburg hat einen Taxifahrer aus Flensburg zu 50 Tagen Haft verurteilt, weil er drei Afghanen ohne Ausweispapiere über die deutsch-dänische Grenze gefahren hat. Damit bestätigte das Landgericht eine frühere Entscheidung des Amtsgerichtes. Der 40 Jahre alte Angeklagte Jörg R. habe vorsätzlich gehandelt und sich persönlich bereichern wollen, begründete die Richterin das Urteil.

Kein Einzelfall

Auch nach dem Schengener Abkommen und dem Wegfall der Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Dänemark müssen Einreisende einen Ausweis bei sich haben. Bereits in der Vergangenheit wurden mehrfach deutsche Taxifahrer als Schleuser angeklagt und verurteilt. R., der sich in seiner Berufung auf das deutsche Antidiskriminierungsgesetz bezog, wollte Anfang Januar drei Afghanen für 360 Euro von Flensburg ins dänische Pattburg fahren.

Rund ein Dutzend Taxifahrer aus Flensburg hatten den Prozess begleitet, berichtete der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag. Der Anwalt des Taxifahrers, der auf Freispruch plädiert hatte, kündigte Berufung an. Schließlich seien Zugführer und Busfahrer auch nicht zur Kontrolle verpflichtet, dies sei Aufgabe der Polizei.

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