KARLSRUHE. Die Generalbundesanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen linksextreme Globalisierungskritiker an die Staatsanwaltschaft Hamburg abgegeben.
Grund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Dieser hatte entschieden, daß die Ermittlungen wegen mehrerer Brandanschläge mit Schwerpunkt in Norddeutschland nicht in der Zuständigkeit der Generalbundesanwaltschaft lägen. Die oberste Ermittlungsbehörde kündigte daher an, die Akten an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterzugeben.
Rücktritt der Generalbundesanwältin Harms gefordert
Die Linkspartei fühlt sich durch die Entscheidung des BGH bestätigt. Sie habe von Anfang an die Razzien gegen Kritiker des G8-Gipfels „scharf verurteilt“. Diese Gesellschaft brauche „viel mehr an außerparlamentarischem Protest“, sagte der Bundesgeschäftsführer der Linkspartei, Dietmar Bartsch.
Der rechtspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion der Linkspartei und frühere Bundesrichter Wolfgang Nešković warf Generalbundesanwältin Monika Harms sogar mehrfachen Rechtsbruch vor. Dies dürfe nicht ohne Konsequenzen bleiben. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) solle die „politische Beamtin“ Harms daher in den einstweiligen Ruhestand versetzen. Das Maß sei voll, sagte Nešković.