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Beugehaft gegen ehemalige RAF-Terroristen ist rechtens

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RAF-Logo
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KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof hat die Klage der ehemaligen RAF-Terroristen Knut Folkerts, Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt gegen die gegen sie verhängte Beugehaft vorerst abgelehnt.

Die Haft gegen die RAF-Mitglieder, von denen derzeit nur Klar eine Haftstrafe verbüßt, wurde Ende vergangenen Jahres angeordnet, um eine Aussage über den Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 in Karlsruhe zu erzwingen.

Nach bisherigen Ermittlungsergebnissen galten Folkerts, Klar und Günter Sonnenberg als Gemeinschaftstäter. Allerdings gab der RAF-Aussteiger Peter-Jürgen Boock an, daß der wegen anderer Straftaten verurteilte Terrorist Stefan Wisniewski der Täter sei. Folkerts wiederum sagte in einem Interview, zu der Tatzeit nicht in Karlsruhe gewesen zu sein.

Der Ermittlungsrichter hatte bis zu sechs Jahre Beugehaft angeordnet. Die endgültige Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht noch aus.

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