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AKTUALISIERT: Alexander von Stahl zum Siebzigsten

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AKTUALISIERT
 

Alexander von Stahl zum Siebzigsten

Ein Moslem darf laut Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts an seiner Schule nach islamischem Ritus beten: Eine Beeinträchtigung des Schulbetriebs liege nicht vor.
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Alexander von Stahl Foto: JF

BERLIN. Kaum ein Name ist so sehr mit dem Kampf der JUNGEN FREIHEIT um die Pressefreiheit verbunden wie der des Generalbundesanwalts a.D. Alexander von Stahl.

Als die JF am 9. August 1996 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen den Landesverfassungsschutz Nordrhein-Westfalens wegen Erwähnung der Zeitung im Jahresbericht 1994 einreichte, ahnte wohl keiner der Beteiligten, daß sich daraus ein fast zehnjähriger Rechtsstreit durch alle Instanzen ergeben würde.

Auch als der am 10. Juni 1938 in Berlin geborene Jurist von Stahl im Sommer 2002 die Führung der JF-Verfassungsbeschwerde übernahm, war deren Ausgang noch völlig offen. Um so größer war die Freude, als das Bundesverfassungsgericht am 24. Mai 2005 entschied, daß die Aufnahme der JF in diverse Verfassungsschutzberichte rechtswidrig war.

Für von Stahl hatte das Verfahren aber auch über den konkreten Fall der JF hinaus eine Bedeutung. Als langjähriges FDP-Mitglied, deren Fraktionsgeschäftsführer im Berliner Abgeordnetenhaus er von 1970 bis 1975 war, ging es dem nationalliberalen Politiker auch um den Erhalt einer bürgerlichen Republik samt dazugehörigem demokratisch-rechtem Flügel.

Von Leutheusser-Schnarrenberger geopfert

Für den ehemaligen Staatssekretär der Berliner Senatsverwaltung für Justiz (1975–1989) stand fest, daß die rot-grüne Bundesregierung mit ihrem 2001 ausgerufenen „Aufstand der Anständigen“ im „Kampf gegen Rechts“ ebenjene bürgerliche Republik durch einen Staat ihrer Vorstellung ersetzen wollte, der von Stahl sich verpflichtet fühlt.

Als Generalbundesanwalt hatte er in den Jahren 1990 bis 1993 quasi an vorderster Front erlebt, wie sehr Linksextremisten und deren Sympathisanten die politische Freiheit in Deutschland gefährden konnten.

Als 1993 bei einem GSG-9-Einsatz in Bad Kleinen der RAF-Terrorist Wolfgang Grams ums Leben kam, wurde von Stahl daraufhin von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Die dem linken Flügel der FDP angehörende Ministerin war Forderungen nach von Stahls Rücktritt vor allem aus dem linken bis linksradikalen Politikspektrum bereitwillig nachgekommen.

Als Konservativer war ihr Alexander von Stahl, dem in seiner Amtszeit vor allem auch die Verfolgung ehemaliger Stasi-Agenten ein wichtiges Anliegen war und der sich bis heute entschieden gegen eine vorzeitige Haftentlassung ehemaliger RAF-Terroristen ausspricht, ohnehin ein Dorn im Auge gewesen – vielleicht auch deswegen, weil er den Gedanken der Freiheit als Kern der deutschen Verfassung stets höher wertet als parteipolitischen Opportunismus und die Einhaltung politischer Korrektheit.

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