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Antidiskriminierungsgesetz: Gericht verurteilt Diakonie

Antidiskriminierungsgesetz: Gericht verurteilt Diakonie

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Diakonisches Werk: Opfer des Antidiskriminierungsgesetzes

HAMBURG. Das Arbeitsgericht Hamburg hat das Diakonische Werk dazu verurteilt, einer Muslimin 3.900 Euro Entschädigung zu zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß das Diakonische Werk die gebürtige Türkin Yesima Fadia diskriminiert und damit gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen habe.

Nach dem Gesetz darf niemand aufgrund seiner Herkunft, seines Geschlechts, seiner Religion, Sexualität oder wegen einer Behinderung nachteilig behandelt werden.

Fadia hatte sich auf eine Stelle als „Intergrationslotsin“ beworben, deren Aufgabe es ist, Ausländern bei der Arbeitssuche zu helfen. Doch die Voraussetzung der Einrichtung in evangelischer Trägerschaft war unter anderem auch, daß der Bewerber Christ ist, was bei der nicht praktizierenden Muslimin nicht der Fall ist und weswegen ihr die Diakonie die Stelle verweigerte.

Die gebürtige Türkin akzeptierte die Ablehnung aber nicht und zog vor Gericht. Gegenüber Spiegel online empörte sie sich: „Das ist eine total verlogene Schiene.“ „Sie sprechen von christlicher Nächstenliebe und Integration, dabei diskriminieren sie offen gegen Außenstehende.“ Das Verhalten habe etwas Missionarisches. „Wir helfen den armen Ausländern, aber mitmachen dürfen sie nicht.“

Grünen-Abgeordneter Beck begrüßt Urteil

Das Gericht gab der 45jährigen nun recht. Dabei enthält das Antidiskriminierungsgesetz eine Klausel, die Kirchen in Personalangelegenheiten das Recht einräumt, auch weiterhin aufgrund von Religionszugehörigkeit auszuwählen.

Die Diakonie dagegen sieht sich im Recht: „Ich habe den Eindruck, daß die zuständigen Richter die Bedeutung der Klausel verkannt haben“, sagte der Vizepräsident der Einrichtung, Wolfgang Teske, gegenüber Spiegel online.

Der grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck, der als einer der stärksten Befürworter des Antidiskriminierungsgesetzes gilt, begrüßte dagegen das Urteil. Die sogenannte Kirchenklausel solle nur gelten, wo es sachlich gerechtfertigt sei, nämlich in Fällen, in denen der kirchliche Auftrag sonst gefährdet wäre. Das Gesetz sei „ja auch nicht eins zu eins das, was die Kirchen wollten“, zitiert Spiegel online den Politiker.

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