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Täter blieb zunächst auf freiem Fuß: Schweden: Vergewaltiger darf im Land bleiben, weil Tat zu kurz war

Täter blieb zunächst auf freiem Fuß: Schweden: Vergewaltiger darf im Land bleiben, weil Tat zu kurz war

Täter blieb zunächst auf freiem Fuß: Schweden: Vergewaltiger darf im Land bleiben, weil Tat zu kurz war

Ein schwedischer Polizist steht vor seinem Polizeiauto – in Schweden gibt es immer wieder schreckliche Vergewaltigungen durch Migranten, wie etwa vor kurzem die der jungen Meya
Ein schwedischer Polizist steht vor seinem Polizeiauto – in Schweden gibt es immer wieder schreckliche Vergewaltigungen durch Migranten, wie etwa vor kurzem die der jungen Meya
Ein schwedischer Polizist im Einsatz (Symbolbild). Foto: picture alliance / TT NYHETSBYRÅN | Johan Nilsson / TT
Täter blieb zunächst auf freiem Fuß
 

Schweden: Vergewaltiger darf im Land bleiben, weil Tat zu kurz war

Ein 18jähriger Migrant aus Eritrea vergewaltigt in Schweden ein 16jähriges Mädchen – und darf trotzdem im Land bleiben. Das Berufungsgericht in Skellefteå urteilte, die Tat sei „nicht lange genug“ gewesen, um als „besonders schweres Verbrechen“ zu gelten.
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SKELLEFTEÅ. Ein afrikanischer Migrant, der im schwedischen Skellefteå eine 16jährige vergewaltigt hat, soll nicht abgeschoben werden. Grund: Die Vergewaltigung hatte nach Ansicht des Gerichts nicht lange genug gedauert. Der 18jährige Mann namens Yazied M. wurde zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt, wie die schwedische Zeitung Norran und das Online-Medium Fria Tider berichten.

Die junge Schwedin Meya Å. war Anfang September auf dem Heimweg von ihrer Arbeit von M. überfallen und vergewaltigt worden. Das Mädchen hatte zuvor den Bus verpaßt und war gezwungen, durch einen Fußgängertunnel nach Hause zu laufen. Der Migrant entwendete das Handy, zerrte sie in den Tunnel und vergewaltigte sie dort. „Ich war völlig am Boden zerstört“, berichtete Meya. „Ich möchte betonen, daß ich ihn hasse und er mich zerstört hat.“

Berufungsgericht stoppte Ausweisung des Vergewaltigers

Die Familie des Mädchens erstattete sofort Anzeige. Mehrere Tage blieb die Jugendliche der Schule fern. Als sie den Unterricht schließlich wieder besuchte, sah sie ihren Peiniger – am Billardtisch in der Schulkantine. „Ich bekam eine Panikattacke, rannte weg und schloß mich in einer Toilette ein“, erzählte das Mädchen später.

Noch weitere Male sah sie M. in der Stadt, auf ihrer Arbeit und ihrer Schule. Schließlich ging sie nicht mehr zur Schule. Der Eritreer wurde verhaftet, aus Mangel an Beweisen allerdings vom Amtsgericht freigesprochen. Nachdem der Staatsanwalt gegen das Urteil Berufung eingelegt hatte, kam das Berufungsgericht zu einer anderen Einschätzung: M. wurde zu drei Jahren Haft und einem Schadensersatz von 240.000 Kronen (etwa 22.000 Euro) verurteilt.

Da M. eritreischer Staatsbürger ist, beantragte der Staatsanwalt zunächst seine Ausweisung. Diese wurde jedoch vom Berufungsgericht gestoppt – da der Jugendliche einen Asylstatus hat, und die von ihm begangene Tat laut schwedischer Gesetzeslage „ein besonders schweres Verbrechen“, und sein Verbleiben im Land „eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit“ darstellen muß, bevor er trotz Asyl-Status ausgewiesen werden kann.

Gericht: Vergewaltigung dauerte nicht lange genug

Die Vergewaltigung des jungen Mädchens sei nach Ansicht des Gerichts kein solches Verbrechen, da die Tat nicht lange genug gedauert habe. „Unter Berücksichtigung der Art und Dauer der vorliegenden Tat kommt das Berufungsgericht zu dem Schluß, daß das Verbrechen zwar schwerwiegend ist, es sich jedoch nicht um ein besonders schweres Verbrechen handelt, das eine Entscheidung über die Ausweisung von Yazied M. rechtfertigen könnte“, heißt es in der Begründung. Ein einziger Richter plädierte für eine Ausweisung, wurde allerdings von drei weiteren Richtern sowie einer Schöffin überstimmt.

Meya Å. ist seit der Tat in therapeutischer Behandlung. Sie hofft, daß ihre Geschichte mehr Leite dazu bringen könnte, ihn ähnlichen Fällen Anzeige zu erstatten.

Schweden hat bereits seit vielen Jahren Probleme mit Migrantenkriminalität – darunter Sexualstraftaten und Drogenkriminalität. Im Jahr 2023 kündigte die Regierung an, künftig das Militär gegen Banden einsetzen zu wollen (JF berichtete). (lb)

Ein schwedischer Polizist im Einsatz (Symbolbild). Foto: picture alliance / TT NYHETSBYRÅN | Johan Nilsson / TT
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