WARSCHAU. Nach verstärkten Versuchen von Tausenden Migranten, aus Belarus nach Polen zu gelangen, hat die polnische Regierung das Asylrecht verschärft. Künftig dürfen in Notlagen nur noch legal eingereiste Ausländer einen Asylantrag stellen.
Präsident Andrzej Duda unterzeichnete das entsprechende Gesetz und begründete den Schritt mit der „Notwendigkeit zur Stärkung der Sicherheit unserer Grenzen“, wie er auf der Plattform X mitteilte. Zugleich forderte er die Regierung auf, rasch eine Verordnung zur praktischen Umsetzung vorzulegen. Ministerpräsident Donald Tusk kündigte an, noch am selben Abend eine entsprechende Entscheidung zu treffen.
Bereits zuvor hatte der polnische Senat dem Vorhaben zugestimmt. Das Gesetz ermöglicht es der Regierung, das Asylrecht zeitweise auszusetzen. Für die Verlängerung der Maßnahme ist eine Parlamentszustimmung erforderlich. Die Geltungsdauer ist zunächst auf 60 Tage beschränkt.
Polen erhebt schwere Vorwürfe gegen Rußland
Als Notlage gilt vor allem die Situation an der Ostgrenze zu Belarus. Nach Angaben Warschaus versuchen dort zahlreiche Migranten mit Unterstützung der belarussischen Behörden, die Grenze zu überqueren. Polen wirft Belarus und Rußland vor, mit der Migrationsbewegung gezielt Druck auf die Europäische Union auszuüben und deren Stabilität zu gefährden.
Bereits im Dezember hatte die EU-Kommission klargestellt, daß Grenzstaaten zu Rußland und Belarus ihr Asylrecht vorübergehend einschränken dürfen, wenn Minsk und Moskau Migration gezielt als Mittel der Destabilisierung einsetzen. Polen hatte wiederholt auf eine solche Möglichkeit gedrängt, nachdem die Zahl der irregulären Grenzübertritte deutlich gestiegen war.
Kritik kam von Menschenrechtsorganisationen. Human Rights Watch forderte das Parlament im Vorfeld auf, das Gesetz abzulehnen, da es gegen internationale und europäische Verpflichtungen verstoße. Amnesty International bezeichnete die geplante Einschränkung des Asylrechts als „rechtswidrig“. (rr)